Erfolg gegen Leiharbeitsfirma Polygon-AG

Ein Mitglied der FAU Halle hat seine Lohnklage gegen die Polygon-AG mit einem Vergleich erfolgreich beendet.

In der Güteverhandlung vergangenen Freitag konnte der Leiharbeiter Jan M. einen großen Teil seiner Ansprüche durchsetzen. Die Polygon AG erklärte sich bereit, ausstehendes Urlaubsentgelt sowie durch Annahmeverzug vorenthaltenen Lohn zu begleichen. Das Unternehmen hatte jegliche Kommunikation verweigert und gewerkschaftliche Verhandlungsangebote ignoriert.

Die ProzessvertreterInnen der Leiharbeitsfirma versuchten zunächst alle Tatsachen zu leugnen und beantragten die Klage abzuweisen. Jan M., der sich auf eigenen Wunsch selbst vertrat, ließ sich jedoch nicht einschüchtern und brachte so den Anwalt immer wieder in Verlegenheit, sodass diesem letztlich nichts anderes übrig blieb, als einem Vergleich zuzustimmen.

„Der Fall zeigt, wie so oft, dass es sich lohnt einzufordern was einem zusteht“, so der Sprecher der FAU Halle Alfred Miller. „Die Verweigerung von Urlaubsentgelt und Vergütung bei Annahmeverzug sind, das zeigen unsere letzten Auseinandersetzungen, keine Einzelfälle. Es ist gut, Lohnansprüche nachträglich zu erstreiten. Besser wäre es jedoch, sich schon im Vorfeld im Betrieb basisgewerkschaftlich zu organisieren“, so Miller

[ssba]

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