Vorlagen/Muster

Bitte beachtet, dass unsere Textvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Wenn ihr euch an diesen Vorlagen orientieren möchtet oder sie vollständig übernehmen wollt, solltet ihr beachten, dass ihr damit Rechtsfolgen herbeiführen könntet, die in eurem speziellen Fall möglicherweise nicht die richtigen sind. Sollte euch daher irgend etwas unklar sein, lasst euch lieber vorher gewerkschaftlich oder anwaltlich beraten.


Vorlagen Forderungsbrief

Wenn ihr bei offenen Forderungen gegen eure Firma erst einmal selbst tätig werden wollt, stellen wir euch hier ein paar Textbausteine für Forderungsschreiben zur Verfügung. Getreu dem Motto: ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘.

Es ist zu beachten, dass es für die meisten Ansprüche sogenannte Ausschlussfristen gibt. Das ist sozusagen ein ‚Verfallsdatum‘. Ausschlussfristen besagen, dass arbeitsvertragliche Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für den Mindestlohn. Dafür gibt es kein ‚Verfallsdatum‘. Gesetzliche Regelungen für Ausschlussfristen gibt es nicht. Sie sind entweder im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Es gibt durchaus Unternehmen, die im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist von 14 Tagen oder einem Monat als ausreichend betrachten. Eine solche Festlegung ist unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass eine Frist von weniger als drei Monaten für die erstmalige Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche als unangemessen kurz anzusehen ist.

Eure Forderungsschreiben könnt ihr euch aus unseren Vorlagen je nach Bedarf selbst zusammensetzen. Dabei sind die fett gedruckten Vorgaben immer gegen eure individuellen Anforderungen zu ersetzten (z.B. Name des Unternehmens, Art des Anspruches, Höhe der Forderungen usw.). Außerdem solltet ihr darauf achten, immer einen Nachweis für den Versand des Schreibens zu haben, damit das Unternehmen nicht behaupten kann, es hätte die Forderung nie bekommen. Also entweder den Brief als Einschreiben versenden, oder aber in Begleitung eines/einer Zeugen*Zeugin den Brief in den Briefkasten der Firma einwerfen oder der Personalabteilung selbst übergeben.

Anschreiben

Sehr geehrte Kapitalist*innen,

ich wende mich an Sie, da einige Ansprüche aus meinem Arbeitsverhältnis bisher unbeglichen sind. Dabei geht es um Art des Anspruches (Urlaub, Überstunden etc., siehe die nächsten Überschriften). Insgesamt geht es um einen Betrag in Höhe von XX EUR, wobei ich die genaue Zusammensetzung des Anspruchs unten aufgeschlüsselt habe. Ich bitte Sie, diese zu begleichen.

Urlaubsentgelt dieses Jahr

Jedem/jeder Arbeitnehmer*in steht ein gesetzlicher Mindesturlaub nach § 1 i.V.m § 3 Abs. 1 BUrlG i.H.v 24 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu und gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, abzugelten.
Mein anteiliger Urlaub auf Grundlage der von mir geleisteten Arbeit ergibt sich wie folgt:

Ich habe in den letzten 13 Wochen insgesamt an X Tagen gearbeitet, also durchschnittlich an Y Tagen pro Woche. Mein Jahresurlaub würde also, anteilig zu den 24 Urlaubstagen bei einer Sechs-Tage-Woche, Z Tage betragen.

Da ich im Jahr 20XX nur Y Monate bei Ihnen beschäftigt war, steht mir ein Teilurlaub von Z Tagen des Jahresurlaubs zu. Dieser Urlaubsanspruch von X Tagen (Aufgerundet nach § 5 Abs. 2 BUrlG) ergibt bei einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von Y Stunden einen Anspruch auf Urlaubsentgelt i.H.v. XX EUR.

Urlaubsentgelt ist das Gehalt bzw. der Lohn, den das Unternehmen euch während des Urlaubs weiterhin bezahlt, da alle Angestellten Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben.

Das Urlaubsentgelt ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung. Darauf besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Bei einer Woche mit 6 Arbeitstagen (Montag bis Sonnabend) habt ihr einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen im Jahr, bei einer Woche mit 5 Arbeitstagen sind es 20 Tage im Jahr.

Das Urlaubsentgelt errechnet sich nach dem Durchschnittsprinzip. Dabei nehmen wir die letzten 13 Wochen als Grundlage zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit pro Woche. Das sind genau 3 Monate und das lässt sich gut auf das Jahr hochrechnen. Grundsätzlich solltet ihr auch eventuelle monatlich zusätzlich gezahlte Vergütungen bei der Betrachtung des Monatslohns miteinzubeziehen, also gezahlte Erschwernis- und Leistungszuschläge und Zuschläge, die durch Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit entstanden sind.

Urlaubsentgelt berechnet sich nach der Formel:
Urlaubsanspruch in Tagen x Arbeitszeit pro Tag x Stundenlohn

Unsere Vorlage ist für den Fall vorgesehen, falls ihr nicht das ganze Jahr in einer Firma gearbeitet habt. Wenn ihr das ganze Jahr in der Firma tätig wart, könnt ihr den Satz mit dem Teilurlaub einfach weglassen.

Teilurlaub entspricht 1/12 pro jedem vollen Monat der Beschäftigung. Ab 6 Monaten Beschäftigung in der Firma steht euch der volle Jahresurlaub zu. Volle Monate werden mit je 28 Tagen von Vertragsbeginn ab gezählt. Bei der Berechnung des Teilurlaubs kommen meist keine ganzen Zahlen raus, daher wird Teilurlaub der mehr als 0,5 Urlaubstage ergibt, aufgerundet.

Urlaubsanspruch vergangene Jahre

Da ich auch 20XX einen Urlaubsanspruch hatte und Sie als Arbeitgeber*in mich nicht darauf hingewiesen haben, diesen auch zu nehmen, besteht auch für dieses Jahr ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs (BAG Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Dieser Urlaubsanspruch von X Tagen ergibt bei einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von Y Stunden einen Anspruch auf Urlaubsentgelt i.H.v. XX EUR.

Bei einer Woche mit 6 Arbeitstagen (Montag bis Sonnabend) habt ihr einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen im Jahr, bei einer Woche mit 5 Arbeitstagen sind es 20 Tage im Jahr. Urlaubsanspruch hat laut § 195 BGB eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Das Urlaubsentgelt errechnet sich nach dem Durchschnittsprinzip. Dabei nehmen wir die letzten 13 Wochen als Grundlage zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit pro Woche. Das sind genau 3 Monate und das lässt sich gut auf das Jahr hochrechnen. Grundsätzlich solltet ihr auch eventuelle monatlich zusätzlich gezahlte Vergütungen bei der Betrachtung des Monatslohns miteinzubeziehen, also gezahlte Erschwernis- und Leistungszuschläge und Zuschläge, die durch Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit entstanden sind.

Urlaubsentgelt berechnet sich nach der Formel:
Urlaubsanspruch in Tagen x Arbeitszeit pro Tag x Stundenlohn

Annahmeverzugslohn

Da es sich bei meinem Arbeitsverhältnis um Arbeit auf Abruf handelte, ist nach § 12 Abs. 1 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit festzulegen. Da dies im Arbeitsvertrag unterlassen wurde, gehe ich von einer wöchentlich vereinbarten Arbeitszeit von 20 Stunden aus (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG).

Für diese 20 Stunden, die Sie in der Woche vom dd.mm.jjjjdd.mm.jjjj in Verzug kamen anzunehmen, steht mir nach § 615 BGB Satz 1, die volle Vergütung von XX EUR zu.

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Für die in § X des Arbeitsvertrags vereinbarte Arbeitszeit, die Sie in der Woche vom dd.mm.jjjj dd.mm.jjjj in Verzug kamen anzunehmen, steht mir nach § 615 Satz 1 BGB, die volle Vergütung von XX EUR zu.

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In der Woche vom dd.mm.jjjjdd.mm.jjjj wurden mir nur Schichten mit einer Gesamtarbeitszeit von Y Stunden zugeteilt. Laut § X des Arbeitsvertrags stehen mir aber YY Stunden zu. Für die restliche Arbeitszeit i. H. v. Y Stunden, die Sie in Verzug kamen anzunehmen, steht mir nach § 615 Satz 1 BGB noch eine Vergütung i.H.v. XX EUR zu.

Unter Annahmeverzugslohn versteht man den Lohn, den eine Firma zahlen muss, auch wenn sie euch keine Arbeit zugewiesen hat. Wenn ihr eure Arbeitsleistung anbietet, aber der/die Chef*in diese nicht annimmt, weil er/sie z.B. gerade keine Arbeit hat, ist in § 615 Satz 1 BGB für den Fall des Annahmeverzugs geregelt, dass ihr, für die infolge des Verzugs nicht geleistete Arbeit, die vereinbarte Vergütung verlangen könnt, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Unsere Vorlage enthält Textbausteine für drei mögliche Fälle: Für Arbeit auf Abruf ohne fest vereinbarte Arbeitszeit im ersten Textbaustein, für im Arbeitsvertrag fest vereinbarte Arbeitszeit im zweiten Textbaustein und für vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die teilweise nicht abgerufen wurde, im dritten Textbaustein.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Nach § 3 Abs. 1 EntgFG habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, denn ich habe pflichtgemäß meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zeitraum vom dd.mm.dd.mm.jjjj vorgelegt. Ich war in dieser Zeit für Schichten am dd.mm.jjjj von hh.mmhh.mm Uhr und am dd.mm.jjjj von hh.mmhh.mm Uhr eingeteilt.

Die Stundenzahl summiert sich auf Y Stunden. Daraus resultiert ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall i.H.v. XX EUR.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch Entgeltfortzahlung genannt, besteht für 42 Tage (6 Wochen). Längere Entgeltfortzahlung gibt es nur, wenn es sich jedes Mal um eine andere Krankheit handelt und die andere Krankheit (bzw. die dadurch verursachte Arbeitsunfähigkeit) erst eintritt, wenn die vorherige Krankheit (bzw. Arbeitsunfähigkeit) beendet ist. ihr müsst also mindestens einen Tag wieder auf Arbeit gewesen sein. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, gibt es anschließend Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Fortzahlung erfolgt nur für die Tage, an denen der/die Angestellte* üblicherweise gearbeitet hätte, wäre er/sie nicht arbeitsunfähig geworden.

Ihr müsst jedoch auch darauf achten, dass ihr eure Meldepflicht erfüllt. Ihr solltet das Unternehmen unverzüglich darüber informieren, dass ihr arbeitsunfähig seid. Dazu gehört auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Nicht vergoltene Arbeitszeit/Überstunden

Im Zeitraum von dd.mm.jjjj bis dd.mm.jjjj leistete ich Überstunden in Höhe von Y Stunden, die bisher nicht bezahlt wurden. Die Überstunden wurden am dd.mm.jjjj von ZZZ angeordnet. Dies ergibt einen Anspruch auf Lohnnachzahlung i.H.v. XX EUR.

Die genaue Aufschlüsselung der geleisteten Überstunden finden Sie in tabellarischer Form im Anhang.

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Anhang

Am dd.mm.jjjj leistete ich Überstunden in Höhe von Y Stunden. (hh.mmhh.mm Uhr)

Am dd.mm.jjjj leistete ich Überstunden in Höhe von Y Stunden. (hh.mmhh.mm Uhr)

Am dd.mm.jjjj leistete ich Überstunden in Höhe von Y Stunden. (hh.mmhh.mm Uhr)

Am dd.mm.jjjj leistete ich Überstunden in Höhe von Y Stunden. (hh.mmhh.mm Uhr)

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Anhang

Datum

Anzahl Überstunden

Zeitraum

dd.mm.jjjj

Y

hh.mmhh.mmUhr

   

Ihr habt nur dann einen Anspruch darauf, Überstunden bezahlt zu bekommen, wenn sie angeordnet worden sind. Es empfiehlt sich daher immer anzugeben, wann, von wem und wie Überstunden angeordnet wurden. Auch die jeweils geleisteten Überstunden solltet ihr euch unbedingt aufschreiben. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden, auch solche Eigennotizen als Beweise anerkannt. In unserer Vorlage haben wir zwei Beispiele für eine tabellarische Überstundenauflistung zur Verfügung gestellt.

Bei einem festen Monatsgehalt berechnet sich die Vergütung nach folgender Formel:

Monatsgehalt x 3 : 13 : Anzahl der Wochenarbeitsstunden.

Abschlussformel

Ich fordere Sie nun hiermit auf, die Ansprüche in Höhe von XX EUR auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Für Nachfragen oder auch ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ausdrücklich behalte ich mir juristische Maßnahmen vor, sollte ich bis zum dd.mm.jjjj von Ihnen keine Reaktion erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Rechnet eure Forderungen zusammen und ersetzt damit die fett gedruckten Vorgaben im Abschluss-Textbaustein und im Anschreiben. Die Frist für eine Reaktion der Gegenseite beträgt üblicherweise ca. 14 Tage.

Abschließendes

Wir hoffen, dass euch unsere Vorlagen weiterhelfen. Solltet ihr von der Gegenseite keine Reaktion erhalten, oder diese eure Forderungen zurückweisen, oder ein anderes Problem bestehen, dann wendet euch an unsere gewerkschaftliche Beratung:

E-Mail: beratung-fauhal@fau.org

Telefon: 0176 544 702 63 (Mo.-Fr. 16-18:00 Uhr)

Gewerkschaftliche Beratung vor Ort: 2. & 4. Dienstag im Monat, 18:00 – 19:00 im Medinetz, Merseburger Str.120

[ssba]