Café Noir: Tagelöhner*innentum statt Arbeitsrechte (Update 6.4.)

Eine Kollegin hat seit Anfang Dezember im Café Noir als Kellnerin gearbeitet. Sie bekam einen Vertrag als Minijobberin. Schon das Probearbeiten von einem Tag wurde nicht bezahlt. Diese Gastronomie-typische Missachtung geltenden Arbeitsrechts setzte sich auch im laufenden Arbeitsverhältnis fort: Auf Anweisung des Chefs musste die Kollegin für Abendschichten ab 19 Uhr auf Abruf an der Theke sitzen und warten. Diese Bereitschaft dauerte im schlimmsten Fall bis zu zwei Stunden, wurde aber nicht bezahlt. Es kam auch vor, dass die Kollegin dort auf Abruf saß, die Arbeit für eine halbe Stunde oder eine Stunde aufnehmen konnte und dann erneut auf Abruf an der Theke sitzen musste. Oder die Kollegin wurde nach einiger Abrufzeit dann wegen zu geringer Kundschaft nach einer unbezahlten Wartezeit wieder nach hause geschickt. Bezahlt wurde grundsätzlich immer erst ab der Aufnahme von Tätigkeiten im Café Noir.
Update vom 6.4.2024: In einem Telefonat hat der Chef des Café Noir seine Verhandlungsbereitschaft und ein Interesse an einer außergerichtlichen Einigung signalisiert. Nach einer näheren Aufschlüsselung der Ansprüche unseres Mitglieds und einer Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt will er kommende Woche mit uns über eine Einigung sprechen, die den anstehenden Gütetermin am Arbeitsgericht Halle überflüssig macht und die Forderungen unseres Mitglieds erfüllt.

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Der lange Kampf des Gastro-Unternehmers Steffen Hansen gegen die Bezahlung eines Arbeiters: Fall von 2020 wird dieses Jahr zum 3. Mal verhandelt

Am 5.12.2024 wurde vor dem Landesarbeitsgericht die Berufung verhandelt, die Steffen Hansen infolge der Niederlage gegen die FAU in der ersten Instanz eingelegt hatte. Worum war es gegangen? Ein FAU-Mitglied hatte sich im Oktober 2020 auf eine Stelle im „Roten Horizont“ beworben und dort eine Schicht zur Einarbeitung gearbeitet. Als er dafür Geld verlangte, bekam er keine weiteren Schichten, aber auch zunächst kein Geld. Da er auch keine Kündigung erhielt, bot er weiter seine Arbeit an, bis er von Steffen Hansen aus der Chatgruppe für Mitarbeiter geschmissen wurde. Für die Einarbeitung zahlte ihm Hansen dann noch 84€, wollte dies aber nicht als Arbeitslohn verstanden wissen, weil die Einarbeitung ja nur eine „Einfühlung“ gewesen wäre. Als längere Zeit immer noch keine Kündigung eingegangen war, klagte der Arbeiter mit der FAU auf den ihm zustehenden Lohn seit dem Probearbeiten. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits mehrere Monate vergangen, in denen Hansen die angebotene Arbeit ablehnte, ohne zu kündigen.

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Kleine Ulrichstraße: „Gesetzliche Mindeststandards? Du bist gefeuert!“

Kundgebung am 6.4. gegen Ausbeutung in der Gastronomie

Unser Syndikat hat derzeit zwei offene Konflikte und eine kürzlich erfolgreich beendete Auseinandersetzung mit etablierten Gastronomieeinrichtungen in der Hallenser Innenstadt: Eine Auseinandersetzung um nicht bezahlten Lohn mit dem „Roten Horizont“ geht nach bereits zwei Gerichtsprozessen dieses Jahr zum dritten Mal vor Gericht. Eine Kellnerin des „Café Noir“ wurde gefeuert, nachdem sie schlichtweg die Entlohnung ihrer geleisteten Arbeit forderte. Und eine ehemalige Küchenhilfe des „Café N8“ wurde gekündigt, nachdem sie die ihre unbezahlten Überstunden angesprochen hatte. In letzterem Fall konnten mithilfe der FAU ihre Ansprüche inzwischen durchgesetzt werden.

Diese Zustände sind leider altbekannt, aber nicht hinnehmbar. Um Besucher*innen einen Blick hinter die Tresen ihrer Stammkneipen zu bieten und weitere Gastro-Arbeiter*innen zur gewerkschaftlichen Organisierung zu ermutigen, demonstrieren wir am 6.4. ab 19 Uhr auf der Ausgehmeile. Wir starten vor dem Café N8 (Große Nikolaistr. 8), ziehen danach weiter zum Café Noir (Kleine Ulrichstr. 30) und halten eine längere Abschlusskundgebung beim Roten Horizont ab (Kleine Ulrichstr. 27).

Vortrag: März 1920 „Die vergessene Revolution“

Der schon am 13. März 1920 unternommene Versuch konservativer und präfaschistischer Kräfte, die Weimarer Republik durch Einsetzen eines autoritären Regimes in Berlin frühzeitig abzuschaffen, ging als „Kapp-Putsch“ in die Geschichte ein. Der daraufhin ausgerufene Generalstreik ließ den Putsch binnen zwei Tagen zusammenbrechen. Im Ruhrgebiet kam es währenddessen zu einem Aufstand der Arbeiterschaft von enormem Ausmaß, es organisierten sich 80.000 bis 120.000 Menschen spontan in der „Roten Ruhr Armee“. Der Aufstand konnte erst Wochen später durch massiven Einsatz von Reichswehr und Freikorps niedergeschlagen werden. Hinter der Front passierte aber noch viel mehr: so versuchte die Arbeiter:innenschaft, das Leben im Ruhrgebiet selbst neu zu gestalten. Genau darum soll es bei dem Vortrag gehen.

Gemeinsame Veranstaltung der FAU Magdeburg und FAU Halle zusammen mit Rudolf Mühland.

Der Vortrag findet in deutscher Sprache statt und ist kostenlos.

Beide Räume sind mit Rollstuhl erreichbar.

37th Chaos Communication Congress

Die FAU ist dabei!

https://events.ccc.de/congress/2023/hub/de/assembly/fau/

„Nach dreijähriger Pause wird der Chaos Computer Club vom 27. Dezember bis zum 30. Dezember 2023 seinen 37. Chaos Communication Congress (37C3) ausrichten. Der CCC lädt ins Hamburger CCH zur traditionsreichsten deutschen IT-Sicherheits- und Technikkompetenzkonferenz ein, der größten europäischen Zusammenkunft der Hackerszene.“ CCC

FAU-Tresen am 21.06. mit Diskussionsthema „Überstunden für die Sache: Politische Lohnarbeit und das Pro und Kontra aus gewerkschaftlicher Sicht“

Im Umgang mit dem Zwang zur Lohnarbeit gibt es verschiedene Wege: Einige von uns versuchen sie zu vermeiden und müssen dafür oft materielle Armut in Kauf nehmen. Andere suchen sich Bullshit-Jobs (R.I.P. David Graeber), die sie ambitionslos erledigen oder ihnen gar Freiräume lassen, während der Arbeit zu dösen oder Zeitung zu lesen. Und wieder andere versuchen, die viele am Arbeitsplatz verbrachte Zeit mit möglichst sinnvollen Tätigkeiten zu verbringen. Wenn durch eine solche Tätigkeit sogar die eigenen politischen Ideale verwirklicht werden können, scheint der strukturelle Widerspruch der Lohnarbeit häufig aufgelöst. Doch schnell tun sich neue Fragen auf:

Bin ich eine schlechte Gewerkschafterin, wenn ich aus Freude an der Arbeit unbezahlte Überstunden mache?

Wieso sollte ich eine Betriebsgruppe gründen, wenn die Chefin doch am selben Strang zieht wie wir?

Wäre ein Arbeitskampf in unserem Projekt nicht Wasser auf die Mühlen unserer rechten Gegner*innen?

Wenn ich mangels Bereitschaftslohn mein Diensthandy außerhalb der Bürozeiten ausmache, lasse ich dann nicht die Klient*innen im Stich, die dringend auf meine Erreichbarkeit angewiesen sind?

Sind wir Selbstausbeuter*innen, wenn wir die Versammlungen unseres kleinen Kollektivs nicht voll bezahlen können?

Auf diese und viele verwandte Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Wer Lust hat, sich darüber in entspannter Atmosphäre auszutauschen, ist herzlich eingeladen, am Mittwoch den 21.06. ab 18 Uhr zu einem gewerkschaftlichen Feierabend-Tresen in die Spätschicht (Torstr. 20) zu kommen!