[HAL] FAU Halle erfolgreich gegen Lohnprellerei

Basisgewerkschaft klagt erfolgreich gegen Reinigungsfirma und kritisiert mangelnde Hygienestandards

Das Arbeitsgericht Halle hat das Reinigungsunternehmen RWS Gebäudeservice GmbH dazu verurteilt, einer ehemaligen Mitarbeiterin 200 Euro zu zahlen. Die Firma hatte der Frau zu wenig Lohn gezahlt. Zuvor hatten sowohl die FAU als auch die Mitarbeiterin selbst die Firma mehrfach auf die fehlenden Zahlungen hingewiesen. Das Unternehmen hat die Forderungen ignoriert, bis das Verfahren vor Gericht ging. Nun hat das Unternehmen endlich reagiert und das Geld überwiesen.

Das Unternehmen hatte im letzten Monat der Anstellung nur die Hälfte des Lohnes bezahlt. Daraufhin legte die Klägerin Beschwerde ein. Trotz eines Arbeitsvertrages, der von 15 Wochenstunden ausging, wurde ihr für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine zweite Person zugeteilt und die Stundenzahl dann um die Hälfte gekürzt, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Dies geschah, obwohl der Klägerin auf Nachfrage zugesichert wurde, dass sie, wie im Vertrag vereinbart, weiter entlohnt wird.

Neben der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards geht das Unternehmen verantwortungslos mit Hygienestandards um. So beklagt die ehemalige Angestellte, dass es während ihrer Beschäftigung immer wieder an notwendigen Arbeitsmitteln wie Wischmopps und Müllbeuteln fehlte.

Diese Bedingungen verschärften sich innerhalb der Pandemie. Die Reinigungsfirma forderte die Mitarbeiterin zum Beispiel Anfang des Jahres dazu auf, zur Arbeit zu erscheinen, obwohl diese meldete, dass sie Kontakt zu einer nachweislich positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte. Zudem wurden der Angestellten während ihrer Einsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen seit September des vergangenen Jahres keine Masken zur Verfügung gestellt.

„Wir müssen zum wiederholten Mal feststellen, dass systemrelevante Arbeiten, wie die Reinigung von öffentlichen und privaten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Aufgaben sind, die nicht marktwirtschaftlich organisiert werden können“, so Jay Parker, Sprecherin der Gewerkschaft: „Unter kapitalistischen Bedingungen fallen die Bedürfnisse der Menschen hinter die Systemlogiken von Schnelligkeit und die damit einhergehende unzureichende Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben zurück.“

Parker stellt fest: „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Unternehmen, gerade auch in Situationen wie der der Pandemie, arbeitsrechtliche Mindeststandards missachten und den notwendigen Gesundheitsschutz für Angestellte und Kund*innen ignorieren.  Der Ausgang dieser Auseinandersetzung zeigt, dass es sich lohnt für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten und sich gewerkschaftlich zu organisieren.“

[HAL] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt

FAU Halle kritisiert verantwortungslosen Umgang in der Pandemie von halleschem Pflegedienst

Nachdem eine Pflegekraft Mitte März nach einem positiven Corona-Schnelltest seitens der halleschen Lebensdank 2.0 GmbH gekündigt wurde, fand am 02.07.2021 die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle statt.

Der Pfleger war Mitte März erkrankt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest während der Arbeitszeit bestätigt wurde. Durch einen weiteren, jedoch unsachgemäß durchgeführten Schnell-Test seitens einer Mitarbeiterin sollte seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden. Er erhielt die Anweisung weiterzuarbeiten. Dies obwohl seine Aussagen durch einen PCR-Test bestätigt wurden. Einen Tag später erhielt er die Kündigung und wurde aus sämtlichen Kommunikationsstrukturen des Unternehmens ausgeschlossen.

Das Unternehmen hatte zunächst mit Verweis auf die Probezeit gekündigt, welche jedoch bereits abgelaufen war. Daraufhin erging sich die Anwältin des Pflegedienstes während der Verhandlung in wenig glaubhaften Andeutungen über angebliches Fehlverhaten des Angestellten. Etwaige Vergleichsbereitschaft ließ sie vollständig vermissen und so geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Die FAU Halle erhebt schwere Vorwürfe gegen das Pflegeunternehmen im Umgang mit der Pandemie: „Der ganze Fall wirft ein erschreckendes Bild auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen, in dem ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Patientinnen eigentlich an erster Stelle stehen sollte“, so Jay Parker, Sprecherin der Basisgewerkschaft. Und das ist noch nicht alles. So berichtet der Betroffene von regelmäßigen Ausgrenzungen und Zurückweisungen, welche er und andere migrantische Kolleginnen erleiden mussten. Nachdem er das Problem der Geschäftsführerin meldete, ignorierte sie dies und blockierte die Kommunikation.

Probleme mit diesem Pflegedienst sind nicht neu. Bereits 2018 hatten drei Angestellte mit der FAU Halle gesetzlich zustehende Nachtzuschläge gegenüber dem Vorläuferunternehmen „Lebensdank“ einklagen müssen. Während dieser Auseinandersetzung fiel die Geschäftsführung besonders negtativ auf. So ging sie gegen die Meinungsfreiheit vor und versuchte öffentliche Kritik seitens der FAU Halle gerichtlich zu unterbinden, was jedoch scheiterte. Zudem berichteten ehemalige Angestellte von Ermittlungen gegen den Pflegedienst wegen Sozialbetrugs im Gesundheitswesen. Im Anschluss daran wurde seitens der Geschäftsführerin letztlich das aktuelle Unternernehmen Lebensdank 2.0 gegründet. Es scheint jedoch, dass sich an der Unternehmenspraxis nichts geändert hat.

Zudem stellte die Anwältin des Pflegedienstes die Gewerkschaftseigenschaft der FAU Halle, sowie deren Recht ihre Mitglieder gerichtlich zu vertreten, in Frage. „Das ist nicht das erste Mal, dass angezweifelt wird, dass wir für unsere Rechte eintreten dürfen, obwohl auch Gerichte dies immer wieder festgestellt haben, auch gegenüber der gegnerischen Anwältin“, kritisiert Jay Parker, Sprecherin der FAU Halle. „Wir müssen dies als gewerkschaftlichsfeindlichen Angriff auf unsere Rechte als Arbeiter*innen begreifen, welchen wir auf das Schärfste verurteilen“.

Am 22. Oktober um 9:45 wird der Kammertermin am Arbeitsgericht Halle stattfinden.

Arbeit als Arbeit anerkennen

Keine Einigung zwischen dem Café „Roter Horizont“ und der Gewerkschaft FAU Halle vor Gericht

Am 18.03.2021 vertrat die Freie Arbeiter*innen-Union Halle (FAU) einen Angestellten des Cafés „Roter Horizont“ vor dem Arbeitsgericht Halle. Im Arbeitsrechtsstreit mit der Handelshaus Hansen Connoisseur UG um ausstehende Lohnforderungen kam es bei dem Gütetermin zu keiner Einigung. Die Kammerverhandlung soll nun Ende Juni stattfinden.

Üblich ist es, dass zum Gütetermin eines Arbeitsrechtsstreits unter der Vermittlung eines Richters ein Vergleich angestrebt wird, der eine Gerichtsverhandlung unnötig macht. Dagegen wehrte sich aber der Geschäftsführer Steffen Hansen, der nicht persönlich erschien. Über seinen Rechtsanwalt Johannes Menke, der auch im Stadtrat sitzt, ließ er verkünden, dass er einen Vergleich kategorisch ausschließe und wiederholte unablässig, dass es lediglich ein „Einfühlungsverhältnis“, kein Arbeitsverhältnis gegeben habe.

Der Sprecher der FAU Halle kommentierte die vor Gericht erstmals ausgesprochene Einordnung als „Einfühlungsverhältnis“ als unhaltbar. Er erklärte weiter: „Während eines Einfühlungsverhältnisses darf explizit keine Arbeitspflicht übernommen werden. Auf Anweisung ein halbes Dutzend 50l-Fässer durch enge Treppen in den Keller tragen, ist nicht Bestandteil einer solchen Einfühlung, sondern das, was es auf den ersten Blick zu sein scheint: Arbeit, die bezahlt werden muss.“

Die FAU habe auf Wunsch des Vertretenen stets darauf hingewirkt, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
„Da Herr Hansen an einem Vergleich nicht interessiert ist, werden wir nun vor Gericht beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab.“, so der Sprecher der FAU Halle weiter. Der Klagewert steigt unterdessen in den mittleren vierstelligen Bereich.

Halle, den 24.03.2021

Update 26.3.2024: Die FAU Halle konnte im Kammertermin alle Ansprüche gegen Steffen Hansen durchsetzen. Gewissermaßen ein Sieg auf ganzer Linie. Hansen legte danach mit der Begründung Berufung ein, dass im Urteil der ersten Instanz eine Firma zur Lohnzahlung verurteilt worden war, die tatsächlich keinen Arbeitsvertrag mit unserem Mitglied geschlossen habe. Leider folgte das Landesarbeitsgericht im Dezember 2023 dieser Rechtsauffassung und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht zurück. In der Sache gab der vorsitzende Richter der FAU Recht, dass es sich um ein zu entlohnendes Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Zur Klärung, welche von Hansens damals parallel existierenden Firmen nun zahlungspflichtig ist, wird es voraussichtlich im Laufe dieses Jahres einen erneuten Prozess vor dem Arbeitsgericht geben.

Kein Lohn in der Gastro

Die Geschäftsführung setzt sich über Rechte eines Beschäftigten hinweg und ignoriert Gesprächsangebote der Gewerkschaft. Die FAU reicht nun Klage ein.

Die Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Halle reichte heute am 19.02.2021 Lohnklage gegen die Handelshaus Hansen Connoisseur UG ein. Der Geschäftsführer Steffen Hansen verweigert einem seiner Angestellten seit mehreren Monaten die Lohnzahlung.

Der Angestellte bestand auf die vollständige Bezahlung seiner Einarbeitung, woraufhin Hansen wörtlich mitteilte, dass er Einarbeitungszeit grundsätzlich nicht bezahle. Außerdem leugnet er nun, dass es je ein Arbeitsverhältnis gab. Die FAU klagt auf die vollständige Bezahlung der Einarbeitung, auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, in der der Angestellte aber nicht arbeiten durfte und auf Abgeltung der Urlaubsansprüche von 2020.

„Mündliche Arbeitsverträge haben genauso Gültigkeit wie schriftliche und der Betroffene hatte bereits für den Roten Horizont gearbeitet. Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, es gäbe keinen Vertrag, zeugt von grober Ignoranz gegenüber fundamentalen Arbeitsrechten“, so der Sprecher der FAU Halle. „Und selbstverständlich muss die Einarbeitung bezahlt werden.“

„Wir wissen, dass es der Gastro-Branche gerade nicht gut geht, aber auch die Angestellten müssen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank füllen. Auf ein Gesprächsangebot ist der Geschäftsführer nicht eingegangen, darum bleibt uns nur der Weg zum Gericht“, so der Sprecher der FAU Halle.

Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung zum Fall: https://www.mz-web.de/halle-saale/kein-geld-fuer-gastro-job–angestellter-klagt-nach-nicht-gezahltem-lohn-38097692?fbclid=IwAR0lscGvzsj5JXoFXzbsaz0xzX3_G–R9D38TcYjBeM5DAdyDjMU4X44iME

Interview bei Radio Corax: https://radiocorax.de/kein-lohn-in-der-gastro-fau-reicht-klage-ein/

Langer Weg zu Mindeststandards – Pflegedienst zahlt endlich offene Lohnforderungen

Die Auseinandersetzung der FAU Halle mit dem Pflegedienst Lebensdank hat ein Ende genommen. Nach fast zwei Jahren bekamen ehemalige Pflegehilfskräfte ihre ausstehenden Löhne. Auf dem Weg dorthin wurden ihnen von der Firma aber mehrere Steine in den Weg gelegt.

Anfang September zahlte der Pflegedienst Lebensdank die letzte Rate von insgesamt etwa 3500€ an ausstehenden Löhnen der drei ehemaligen Pflegehilfskräfte. Diese wurden zusammen mit sechs KollegInnen und den beiden Patienten, die sie betreuten, im November 2018 gekündigt. Gemeinsam mit der FAU hatten sie im November 2019 ein Gerichtsurteil erwirkt.

Flyeraktion vor dem Büro des Pflegedienstes

„Zum Glück hatten wir uns schon vorher als Betriebsgruppe organisiert und konnten gemeinsam erreichen, dass wir auch bezahlten Urlaub bekommen. Aus dieser Erfahrung haben wir Kraft geschöpft um nach der Kündigung für die Nachzahlung von Nachtschichtzuschlägen zu kämpfen“, so eine der Pflegekräfte. Nachdem die Geschäftsführung Forderungsbriefe ignorierte, reichten sie mit Hilfe der FAU Klage ein und organisierten öffentlichen Protest. Daraufhin versuchte die Geschäftsführung die Basisgewerkschaft mit einer einstweiligen Verfügung mundtot zu machen, scheiterte damit aber vor Gericht.

Im November 2019 bekamen die drei ehemaligen Pfleger*Innen vor dem Arbeitsgericht Halle recht, doch das Urteil wurde erst im Mai 2020 rechtskräftig. Der Pflegedienst legte Berufung ein, begründete sie aber nie. Das kommt einem Rückzug der Berufung gleich. Ob das eine Verzögerungstaktik war?“

„Als wir dann zur Zahlung aufforderten, stellten wir fest, dass sich die Chefin durch Gründung einer neuen Firma aus der Verantwortung gezogen hatte. Sie nennen sich jetzt Lebensdank 2.0. Am 1. September kam nun die letzte von drei Raten bei unseren KollegInnen an“, so Alfred Metz, ein Sprecher der FAU Halle.

Durstexpress ist Frustexpress – Solidarität mit unserem Nachbarsyndikat in Leipzig

Durstexpress: Nach dem Klatschen kommt die Kürzung

Pressemitteilung der FAU Leipzig vom 25.10.2020

Im Leipziger Standort des Getränkelieferanten Durstexpress versammelten sich am 15.10.2020 bei Schichtbeginn 17 Teilzeitbeschäftigte vor dem Niederlassungsleiter Patrick G., um gemeinsam aktiv ihre Arbeitskraft anzubieten. Nachdem noch vor wenigen Wochen infolge der Covid-19-Pandemie auch die Durstexpress-Mitarbeiter*Innen zu „Essential Workers“ erklärt und beklatscht wurden, erfolgte prompt eine Kürzung der angebotenen Schichten um bis zu 50 %, wodurch sie seit Oktober nicht einmal die ihnen garantierten Wochenstunden erarbeiten können. Es drohen existenzbedrohende Lohnausfälle. Gleichzeitig wurden Gewerkschaftsvertreter*Innen der FAU vom Standortleiter Patrick G. widerrechtlich des Geländes verwiesen, gewerkschaftliches Informationsmaterial verboten und eingesammelt.

Derzeit wird die Kommissionierung in Leipzig zum Großteil von etwa 50 Teilzeitbeschäftigten verrichtet und umfasst sämtliche anfallende Lagerarbeiten. Das Arbeitsverhältnis ist über unterschiedliche, überwiegend unbefristete Arbeitsverträge geregelt, die zehn, zwanzig, oder dreißig Wochenstunden umfassen. Insbesondere den Beschäftigten mit 30-Wochenstunden-Verträgen droht durch die aktuelle Arbeitszeitverkürzung finanziell der Ruin, da sie teilweise keine weitere Einkunftsquelle haben. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Durstexpress GmbH einen Teil ihrer Lohnarbeiter*Innen so zur Kündigung drängen will, wodurch Personalkosten gespart werden sollen – die sogenannte kalte Kündigung.

Auf Nachfrage der Basisgewerkschaft FAU bei Durstexpress wollte der Niederlassungsleiter Patrick G. von den Problemen nichts gewusst haben. Dabei baten ihn die Beschäftigten in einer E-Mail bereits vor dieser Aktion um (weitere) offene Schichten. Auf Nachfrage wies er jede Verantwortung jedoch von sich und verwies auf die Berliner Zentrale von Durstexpress. Wiederum erklärte G. aber, dass die Beschäftigten im persönlichen Gespräch die Möglichkeit gehabt hätten, die Situation in Individualabsprachen zu klären. Dies habe aber seinen Angaben nach keiner der Beschäftigten versucht – eine glatte Lüge. Mehrere Beschäftigte suchten das Gespräch, wurden aber damit konfrontiert, dass die Änderungen „von Berlin so gewollt seien und sich hier nichts machen ließe“.

Daher gab Sören Winter, Pressesprecher der Freien ArbeiterInnen Union Leipzig (FAU), folgendes Statement ab: ,,Ein Wille zur Lösung des Problems ist nicht erkennbar. Die Anfragen der MitarbeiterInnen an die Vorgesetzten oder die Personalabteilung werden entweder erst sehr spät oder gar nicht beantwortet. Vor Ort verweigerte der Standortleiter Patrick G. eine schriftliche Bestätigung, dass sie ihre Arbeitskraft angeboten hatten und wies sie allesamt ab.“

Das Anbieten der Arbeitskraft ist entscheidend, da sich Durstexpress nicht nur unmoralisch verhält, sondern seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, wenn vereinbarte Stunden nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Falle eines solchen arbeitgeberseitigen Annahmeverzugs, wäre Durstexpress immer noch zur Lohnzahlung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Stunden verpflichtet.

Um die Organisierung der MitarbeiterInnen zu verhindern, geht Durstexpress seit Längerem mit fragwürdigen Methoden vor. So verhinderte der Getränkelieferant in der Berliner Niederlassung 2019 eine Betriebsratswahl durch Entlassung der verantwortlichen Arbeiter*Innen. Der Fall erregte bereits im letzten Jahr Aufsehen durch mediale Berichterstattung.

Offenbar werden nun auch in Leipzig gewerkschaftliche Rechte der Koalitionsfreiheit direkt bekämpft. Diese sichern Gewerkschaften unter Anderem einen Besuch der Betriebe sowie die Information der Beschäftigten und insbesondere der Mitglieder am Arbeitsplatz zu. Niederlassungsleiter Patrick G. berief sich auf sein Hausrecht und verwies Gewerkschaftsvertreter*Innen des Geländes. Gewerkschaftliche Flugblätter wurden verboten und wieder eingesammelt, da sie den Betriebsfrieden stören würden.

Die momentane Situation zwingt uns jetzt zu einem entschiedenen Handeln, das keinen langen Rechtsstreit abwarten kann. Zudem ist es ein Dammbruch, Gewerkschaften den Betriebszugang zu verwehren, der keine Lappalie darstellt und nicht hingenommen werden kann.
,,Es liegt nun nicht nur an den mutigen engagierten KollegInnen im Betrieb und der FAU, gegen dieses Unrecht vorzugehen. Alle sind aufgerufen, sich an anstehenden gewerkschaftlichen Aktionen gegen Durstexpress zu beteiligen, bis Arbeitnehmer*Innen– und Gewerkschaftsrechte geachtet und die Arbeitsplätze unserer KollegInnen gesichert sind. Das Modell #Frustexpress darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer*Innen weiter Schule machen.“ schließt Winter mit Blick auf eine angesetzte Kampagne der FAU.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Winter
Pressesprecher FAU Leipzig

Update: In der Presse wird bereits berichtet:

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Aerger-beim-Getraenkelieferanten-Durstexpress-in-Leipzig-Schichten-drastisch-gekuerzt

https://kreuzer-leipzig.de/2020/10/27/ausgeliefert/

Kundgebung für bessere Arbeitsbedingungen bei UNO Pizza am 17.10.2020

Unterbezahlung, kein Urlaub, Schikane bei Forderung des Mindeststandards. FAU Halle protestiert gegen miese Arbeitsbedingungen bei Pizzaservice.

An diesem Sonnabend, den 17.10. ab 12.00 Uhr protestiert die FAU Halle vor den Geschäftsräumen von UNO Pizza im Mühlweg. Unmittelbarer Anlass dafür ist die Kündigung eines Kollegen, der sich im Betrieb für seine Rechte stark machte. Aber auch die Arbeitsbedingungen selbst geben Anlass zu Protest.

Es ist bereits der zweite Kündigungsversuch gegen den Kollegen in diesem Jahr. Im März wurde er im Zusammenhang mit seinem Urlaubsantrag gekündigt. Er wehrte die Kündigung ab und setzte seinen Urlaubsanspruch gerichtlich durch. Seitdem wurde er bei der Schichtvergabe benachteiligt. Die FAU fordert nun auch Annahmeverzugslohn für die vorenthaltene Arbeitszeit.

„UNO Pizza versuchte den Mitarbeiter durch Schikanen zur Kündigung zu bewegen. Weil er sich nicht einschüchtern ließ, versuchen sie jetzt einen Kündigungsgrund zu konstruieren.“, so Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle.
„Solche Angriffe auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen wollen wir nicht unbeantwortet lassen. Wir fordern von UNO die Rücknahme der Kündigung, die Zahlung der ausstehenden Löhne und die konsequente Einhaltung des Arbeitsrechts bei allen Angestellten!“

Schon 2019 hatte die FAU in einem Konflikt mit UNO Pizza für zwei ehemalige Fahrer ausstehende Löhne gefordert. Letztlich mussten die Löhne gezahlt werden. „Die Verstöße gegen das Arbeitsrecht erscheinen uns systematisch. Die Arbeitsbedingungen müssen sich grundsätzlich verbessern!“, so Alfred Metz.

https://halle.fau.org/2019/08/21/pressemitteilung-fau-halle-2-0-uno-pizza/
https://halle.fau.org/2020/05/20/urlaub-auch-bei-uno-pizza/

Radio Corax führte ein Interview mit dem betroffenen Fahrer und einem weiteren Mitglied der FAU zum aktuellen Fall:
https://radiocorax.de/fau-halle-protestiert-erneut-gegen-arbeitsbedingungen-bei-uno-pizza

Sommer 2019: Kundgebung vor der UNO Pizza Filiale im Mühlweg

Urlaub auch bei Uno-Pizza

Die FAU Halle erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen Pizzaservice. Dort muss einem Fahrer, der noch vor kurzem vor die Tür gesetzt werden sollte, nun Urlaub gewährt werden.

Am 19.05.2020 bestätigte das Arbeitsgericht Halle den Urlaubsanspruch eines Pizzafahrers bei Uno-Pizza per Versäumnisurteil. Der Fahrer hatte mit Hilfe der FAU Halle eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil sein Arbeitgeber ihm den Urlaub nicht gewähren wollte. Weder der Chef, noch eine Vertretung erschienen vor Gericht. Zuvor musste er sich bereits gegen eine Kündigung wehren.

Weil seine Vaterschaft bevorstand, hatte der Fahrer bereits im März Urlaub beantragt und war unmittelbar darauf aus „betrieblichen“ Gründen gekündigt worden, mit der Begründung „es gäbe zu wenig Arbeit.“ Er wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigung und wurde in eine andere Filiale strafversetzt. Dann beantragte er erneut Urlaub. Dies wurde ihm erneut aus betrieblichen Gründen verwehrt, diemal weil man „zu wenig Personal“ hätte. Stattdessen wurde ihm von der Geschäftsleitung nahegelegt, selbst zu kündigen, wenn er für seine Familie da sein wolle.

Bezahlter Urlaub ist eine Selbstverständlichkeit und ein Recht, das allen Arbeiter_innen zusteht,“ so Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle: „dass es erst eines gerichtlichen Urteils bedarf, damit unser Kollege für seine Familie da sein kann, ist beschämend für Uno-Pizza. Für uns sieht es so aus, als ob das Unternehmen die Rechte seiner Angestellten bewusst unterläuft und unbequeme Beschäftigte loswerden will. Damit kommt es aber nicht durch.“

Wir wissen aus unseren bisherigen Erfahrungen, dass es Uno-Pizza mit seinen Pflichten gegenüber den Angestellten nicht so genau nimmt. Wir werden das Unternehmen auch in Zukunft daran erinnern“, versichert Alfred Metz.

Schon 2019 hatte die FAU Halle ausstehende Lohnforderungen für zwei ehemalige Fahrer erkämpft. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Basisgewerkschaft bessere Hygienebedingungen und Arbeitsschutz gefordert.

Offener Brief an Uno Pizza

Halle, den 18.03.2020

Nach Berichten über fehlende Infektionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Coronakrise

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Kochmann,
sehr geehrter Herr Heinz,

wir als Allgemeines Syndikat Halle sind gewerkschaftlich in Ihrem Betrieb vertreten. Deswegen wenden wir uns direkt an Sie als Geschäftsführung der UP Gastro GmbH. Die jetzige Situation, die ein beträchtliches Risiko für unsere Gesellschaft darstellt, stellt uns alle vor besondere Aufgaben. Sie als Lieferdienst sorgen möglicherweise dafür, dass das Virus von Tür zu Tür getragen wird. Ebenso haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Angestellten. Die Berichte, die uns von Ihren Angestellten zugetragen werden, sind besorgniserregend. Diesbezüglich möchten wir ihnen einige Fragen stellen zum Umgang mit der aktuellen Pandemie stellen:

  • Gibt es Arbeitsanweisungen innerhalb Ihres Betriebes um die Verbreitung von SARS-CoV-2 einzuschränken (zu verlangsamen)?

  • Wurden diese Arbeitsanweisungen an die Beschäftigten kommuniziert und wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten denselben Wissensstand haben?

  • Wurden und werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt und ist die Nachschubversorgung gewährleistet?

  • Wurde für den Betrieb ein Pandemieplan erstellt und ist den Beschäftigten der zuständige Ansprechpartner bekannt?

  • Welche Verfahrensweise ist einzuhalten, wenn Beschäftigte während der Arbeit Krankheitssymptome aufweisen oder nachweislich an Corona erkrankt sind ?

  • Erhalten Ihre Angestellten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und wird ihnen dies auch offen kommunizert?

Leider hat die UP Gastro GmbH – zumindest bisher – nicht wie andere Lieferdienste1 auf bargeld- und kontaktlose Lieferung und Bezahlung umgestellt. Durch diese Maßnahme wäre aber natürlich nur sichergestellt, dass der Übertragungsweg in eine Richtung gehemmt wäre. Uns wurde berichtet, dass in Ihrem Unternehmen einfachste Hygieneregeln untereinander, gegen die Übertragung nicht eingehalten werden. Hier hat der Betrieb, und damit Sie als Geschäftsführung gemäß Arbeitsschutzrecht die Verpflichtung entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Es werden zwei Meter Abstand zu Mitmenschen gefordert. Dies ist besonders in den arbeitsreichen Spätschichten in Ihren engen Filialen gar nicht möglich. Statt das Lieferaufkommen zu drosseln, heizen Sie mit zusätzlichen Sonderangeboten über Social Media die Nachfrage zusätzlich an. Durch eine – unseren Informationen nach – nicht garantierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schrecken viele Angestellte davor zurück, bei Beschwerden zu Hause zu bleiben.

Lieferdienste für hochpreisige Pizzaprodukte sind keine grundwichtigen Säulen der Versorgung unserer Gesellschaft, zumal die normale Versorgung der Bevölkerung anderweitig gewährleistet ist. Gleichzeitig werden durch Pizzalieferdienste wichtige Wege, die das Virus nehmen kann, offen gehalten. Verantwortung sollte hier Vorrang vor wirtschaftlichem Gewinn haben. Die Bundesregierung hat hier auch bereits Hilfen für Unternehmen zugesagt.

Wir appellieren an Ihre Vernunft und Ihre unternehmerische und arbeitsrechtliche Verantwortung gegenüber Ihren Angestellten und der Gesellschaft und bitten um die Beantwortung unserer Fragen und fordern eine schnelle Reaktion auf die Missstände.

Wir haben uns zu dem Schritt eines offenen Briefes entschlossen, da die Zeit drängt. Aus den Berichten Ihrer Mitarbeitenden mussten wir vernehmen, dass bereits in früheren Gefahrensituationen das Wohl und die Sicherheit der Angestellten nicht im Vordergrund stand.

In der jetzigen Lage geht es um das Menschenleben von Risikogruppen. Unter bestimmten Konstellationen droht zu einem Kollaps unseres Gesundheitssystems, eine Katastrophe die es zu verhindern gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Sekretariat des Allgemeinen Syndikats Halle/Saale

Freie Arbeiter*inne-Union

1 Darunter mindestens: Lieferando, Freddy Fresh, Dominos, Call a Pizza.

Trotz Einschüchterungsversuch Erfolg vor Gericht

Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge.

Am 28.11.2019 wurde am Arbeitsgericht Halle entschieden, dass auch Minijober*innen aus der Pflege-Branche Anspruch auf Nachtschichtzuschläge haben. Die drei ehemaligen Pflegehilfskräfte hatten mit Hilfe der FAU Halle geklagt, nachdem sie im November 2018 gekündigt wurden. Sie wurden vorrangig nachts eingesetzt, erhielten dafür aber nie einen Ausgleich. Nun muss die Lebensdank Halle GmbH ihnen rund 3500 Euro an Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt nachzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Urteil ist gut für Menschen, die in prekären Teilzeitbeschäftigungen schuften und zeigt, dass es sich lohnt, sich zu wehren. Der Prozess hat aber auch offenbart, dass die gesetzlichen Normen die Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten nicht klar verhindern.“, so die Sekretärin der FAU Halle, Lisa Birkigt. Die Lebensdank GmbH hat sich bis zuletzt gegen die Forderungen der Pflegehilfskräfte gewehrt. Unter anderem hatte sie versucht eine einstweilige Verfügung gegen die FAU zu erwirken, um weitere Proteste zu verbieten, war damit aber vor Gericht gescheitert.

„Ich kann nur sagen, wie wichtig es ist, mit den Kolleg*innen zu sprechen und sich über Probleme auszutauschen. Wenn wir, die sich immer weiter zuspitzenden Zustände in der Pflege ernsthaft verbessern wollen, dann schaffen wir das nur gemeinsam“, sagte eine der Betroffenen. Neben den Krankenhäusern muss auch in den ambulanten Pflegebetrieben ein höherer Organisationsgrad der Angestellten erreicht werden. Denn bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege-Branche, wirken sich auch auf die Qualität der Pflege aus.