Bowling Star

26. September 2015

Minijobber bekommt Recht gegenüber Bowlingcenter

Am 16.10. hat die Geschäftsleitung vom Bowlingstar den ausstehenden Lohn an den ehemaligen Beschäftigten ausgezahlt und das Zeugnis übermittelt.

In einem vorläufigen Vergleich beider Seiten konnte die ehemalige Aushilfskraft in der Sache ihr Recht durchsetzen. Die Gegenseite verwunderte mit fragwürdigen Drohungen.
In dem Arbeitskonflikt über offene Ansprüche gegenüber dem „Bowling Star Halle“ konnte der Kellner einen guten Vergleich erzielen. Richter Dr. Müller machte klar, dass der Minijobber in jedem der in der Klage angeführten Punkte Recht habe, versuchte aber beide Seiten zu einem gütlichem Vergleich zu bewegen. Die Anwältin des Bowlingcenters hingegen erkannte zwar die Forderungen nach Urlaubsentgelt an, reagierte aber ansonsten mit teilweise haltlosen Beschuldigungen und teilweise einschüchternden Drohungen.
Der Kläger zeigte sich mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden: „Ich bin froh, hier heute mit einem Vergleich heraus zu gehen, zumal besonders der Richter die grundsätzliche Rechtmäßigkeit meiner Ansprüche betont hat. Ich möchte besonders der FAU Halle für die tatkräftige Unterstützung und Solidarität danken.“ Auch Gewerkschaftssekretär Jan Mikutta zeigte sich zufrieden, äußerte allerdings auch Kritik an den Einschüchterungsversuchen und Vorwürfen seitens des „Bowling Stars“: „Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen. Gegen öffentliche Kundgebungen jedoch mit rechtlichen Maßnahmen wegen angeblicher Rufschädigung zu drohen, verdreht nicht nur die Verantwortlichkeiten, sondern stellt auch ein sehr fragwürdiges Verhältnis zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zur Gewerkschaftsfreiheit dar.“
Der Minijobber hatte mit Unterstützung der lokalen Basisgewerkschaft Freie Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) Halle offenes Urlaubsentgelt und die Begleichung unbezahlter, sowie vorenthaltener Arbeitszeit eingefordert. Nachdem der „Bowling Star“ diese zurückwies, musste der Konflikt nun vor Gericht verhandelt werden. Hier zeigte sich die Vertretung des Bowlingcenters nun endlich verhandlungsbereit.

23. September 2015

„Mini-Jobber verklagt ‚Bowling Star‘  in Halle-Ost“
hallespektrum.de 23. September 2015

21. September 2015

Minijobber verklagt Bowlingcenter

Ein ehemaliger Aushilfskellner klagt mit Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Halle gegen den „Bowling Star Halle“.

Der Minijobber möchte offene Ansprüche an Urlaubsentgelt und unbezahlter Arbeitszeit gegenüber dem Bowlingcenter durchsetzen. Der Termin für die Güteverhandlung am Arbeitsgericht ist auf Freitag, den 25.09.2015 um 09:15 angesetzt. Der ehemalige Aushilfskellner hatte Ende Januar mit seiner Kündigung bei dem Bowlingcenter das ihm zustehende Urlaubsentgelt und die Vergütung unbezahlter Arbeitsstunden eingefordert. Als der „Bowling Star“ (FSB Feizeit Sport Beratung GmbH) darauf zunächst gar nicht reagierte, schaltete der ehemalige Kellner die lokale Basisgewerkschaft FAU Halle ein. Diese machte die Ansprüche erneut geltend, welche nun durch die Gegenseite zurückgewiesen wurden. Der Kellner wollte diese Verweigerungshaltung nicht akzeptieren und hat daher mit Unterstützung der Gewerkschaft Klage eingereicht, welche nun verhandelt wird.
Die FAU Halle war in dem Konflikt stets für Vergleichsverhandlungen bereit und ist auch während der Güteverhandlung offen für Verhandlungen. Die FAU Halle fordert die Vertretung der FSB GmbH dazu auf sich ebenfalls während der Güteverhandlung verhandlungs- und vergleichsbereit zu zeigen.
Immer mehr Menschen bekommen häufig nur noch eine geringfügige Beschäftigung. Was leider viele immer noch nicht wissen: Auch im Minijob gelten die gleichen Rechte wie für alle andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch! Der Fall im „Bowling Star“ ist also kein Einzelfall.

Die FAU Halle ruft daher dazu auf die öffentliche Verhandlung kritisch zu begleiten und den ehemaligen Kellner zu unterstützen.

Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle
Thüringer Straße 16
Freitag, den 25.09.2015 um 09:15
Saal 4.021

02. Juli 2015

Gewerkschaftlicher Protest gegen hallesches Bowlingcenter

Am Mittwochabend demonstrierten Gewerkschaftler und Sympathisanten vor dem „Bowling Star“ in Halle-Ost. Sie forderten die Begleichung offener Ansprüche einer ehemaligen Aushilfskraft und wiesen auf generelle Missstände im Bereich der Minijobs hin. Aufgerufen zur Kundgebung hatte die Freie Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) Halle.

Ein ehemaliger Aushilfskellner hatte mit seiner Kündigung bei dem Bowlingcenter Urlaubsentgelt und die Vergütung unbezahlter Arbeitsstunden eingefordert. Als die Geschäftsführung des „Bowling Stars“ darauf zunächst gar nicht reagierte, schaltete der ehemalige Kellner die FAU als Gewerkschaft ein. Diese wiederholte die Ansprüche, welche nun offiziell zurückgewiesen wurden. Die FAU Halle wird diese plumpe Verweigerungshaltung nicht akzeptieren und hat daher juristische Schritte eingeleitet und wendet sich nun an die Öffentlichkeit.

Unter dem Motto „Bezahlt eure Aushilfen anständig! Arbeitsrechte auch im Minijob! Auch im ‚Bowling Star Halle‘!“ fanden sich so am Mittwochabend 40 Menschen aus Halle, Leipzig und Dresden vor dem Bowlingcenter ein. Sie solidarisierten sich lautstark mit der ehemaligen Aushilfskraft und informierten mit Flyern die Gäste des „Bowling Star“ und umliegender Geschäfte über die Missstände. In diversen Redebeiträgen wurde auf generelle Probleme im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hingewiesen. Auch für Minijobber gelten grundlegende Arbeitnehmerrechte, wie das Recht auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese werden den Aushilfen jedoch häufig verwehrt. Anwesende Demonstrierende zeigten sich begeistert von der großen Bereitschaft zu Solidarität trotz kurzfristiger Mobilisierung.

Bereits zu Beginn der Kundgebung kam es zu einer kurzen Unterhaltung mit dem Geschäftsführer. Dabei wies er erneut einen Teil der Forderungen zurück und verweigerte weiterhin jegliche außergerichtliche Verhandlung mit der Gewerkschaft. Dies konnte auch der ehemalige Kellner bestätigen: „Wäre hier eine Lösung im Dialog mit dem Arbeitgeber möglich gewesen? Leider nein. Auch hier stieß ich zunächst auf freundliche Ignoranz“.

Die FAU Halle ist der Meinung, dass die Geschäftsführung des „Bowling Star“ in ihrer Haltung gegen geltendes Recht verstößt und fordert diese dazu auf, mit der Gewerkschaft in Verhandlung zu treten, sowie die Ansprüche umgehend zu begleichen. Die FAU Halle ist weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert. Sollte der „Bowling Star“ den Forderungen weiterhin nicht nachkommen, so sind weitere Protestaktionen geplant.

„Gewerkschafts-Protest gegen Kündigung im Bowling Star Halle-Ost“
hallespektrum.de 02. Juli 2015

25. Juni 2015

Aufruf zur Kundgebung der FAU Halle am 01.07.2015 vor dem „Bowling Star Halle“

Bezahlt eure Aushilfen anständig!
Arbeitsrechte auch im Minijob! Auch im „Bowling Star Halle“!

Die FAU Halle ruft zu Protest gegen das hallesche Bowlingcenter „Bowling Star“ auf.

Wir unterstützen im Moment eine ehemalige Servicekraft des Bowlingstars in einem Arbeitskonflikt. Diese hatte im Rahmen der gesetzlichen Frist gekündigt und ihre Urlaubsansprüche eingefordert. Daraufhin wurde sie unverzüglich „kalt gekündigt“. Wir bekamen später von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt, dass diese der Meinung sei, ihre Aushilfen kündigen zu können, wie sie das wolle und dass keine Urlaubsansprüche bestehen würden. Das wollen wir so nicht hinnehmen!

Wir als FAU Halle fordern die Geschäftsführung des „Bowling Stars“ dazu auf, bisher unbezahlte Arbeitsstunden unseres Mitglieds sowie das ihm zustehende Urlaubsentgelt zu bezahlen!

Leider ist das Verhalten des Bowlingcenters kein Einzelfall! Was viele immer noch nicht wissen: Auch im Minijob gelten die gleichen Rechte wie für alle andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch! Und das besteht auch, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde (wie im Falle des „Bowling Stars“). Das beinhaltet insbesondere einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die gesetzlichen Kündigungsfristen. Oft werden diese Rechte den arbeitenden Menschen jedoch verwehrt, weil diese ihre Ansprüche entweder nicht kennen oder weil sie sich schlecht wehren können.

Wir rufen dazu auf, den Protest vor dem „Bowling Star“ auf die Straße zu tragen und sich mit dem ehemaligen Angestellten zu solidarisieren!

Treffpunkt: Eingangsbereich des „Bowling Star Halle“; Delitzscher Straße 63a .
Zeit: 18:30

[ssba]