Chinabrenner

03. Mai 2017

Chinabrenner: Arbeitskampf erfolgreich beendet

Den seit zwei Monaten andauernden Arbeitskampf mit dem Leipziger Restaurant Chinabrenner konnte die Basisgewerkschaft FAU Halle erfolgreich beenden. Gegenstand des Konflikts waren Lohnansprüche einer als Minijobberin beschäftigten Kellnerin. Die Chinabrenner GmbH hat den ausstehenden Lohn nun bezahlt.

Die Geschäftsführung der Chinabrenner GmbH hatte versucht, die Minijobberin mündlich und ohne Einhaltung jeglicher Fristen zu kündigen. Außerdem hatte die Arbeitgeberin keinen bezahlten Urlaub gewährt. Die Betroffene wandte sich an die FAU Halle, die die Chinabrenner GmbH über die Nichtigkeit der Kündigung informierte und den ausstehenden Lohn einforderte. Zur Unterstreichung ihrer Forderungen führte die FAU Halle eine gut besuchte Kundgebung vor dem Restaurant durch.

„Dass wir die Lohnansprüche unseres Mitglieds durchsetzen konnten, werten wir als vollen Erfolg“, so Dominik Amsel, Sprecher der FAU Halle. „Auch MinijobberInnen können eben nicht einfach von jetzt auf gleich und ohne jegliche Fristen gekündigt werden.“

Gewerkschaftliche Erfahrungen und die aktuelle Studie des RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigen, dass es sich beim Chinabrenner keineswegs um einen Einzelfall handelt. In der Studie gaben von den befragten MinijobberInnen in der Gastronomie 67 Prozent an, dass sie keinen bezahlten Urlaub bekommen. 60,4 Prozent gaben an, dass ihnen im Krankheitsfall kein Entgelt gezahlt wird.

„Angesichts der Zahlen kann man nur von einem branchenweiten Problem sprechen. Aber leider wissen viele MinijobberInnen nicht um ihre Rechte. Das Beispiel Chinabrenner zeigt, dass sich gewerkschaftliche Organisierung lohnt“, so Amsel weiter.

09. April 2017

Kundgebung gegen Arbeitsrechtsverstöße im Restaurant Chinabrenner

Interessierte informieren sich

Die FAU Halle protestierte in Leipzig gegen die Ausbeutung in einem chinesischen Restaurant.

Seit sechs Wochen befindet sich die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Halle (FAU) mit dem Leipziger Restaurant Chinabrenner im Konflikt. Deshalb führte sie am 8. April eine Kundgebung vor der Gaststätte durch. Von 18 bis 21 Uhr informierten 20 AktivistInnen der Basisgewerkschaft die KundInnen des Lokals mit Flugblättern, Schildern und Gesprächen über einen Arbeitskonflikt dieser gastronomischen Einrichtung. Vereinzelt sahen daraufhin manche Gäste von einem Besuch im Chinabrenner ab.Schilder mit verschiedenen Sprüchen

Aktuell macht die Minijob-Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen Schlagzeilen: Minijobbenden werden Arbeitsrechte verweigert, obwohl sie Standard sind und ihnen gesetzlich zustehen. Die Ergebnisse decken sich mit unseren Erfahrungen, dass z.B. bezahlter Urlaub besonders in kleineren Betrieben eher selten gewährt wird. Der Chinabrenner ist hier leider keine Ausnahme.

Darüber hinaus herrscht z.T. ein seltsam, willkürlicher Umgang mit den Beschäftigten. Besonders betroffen sind gerade MinijobberInnen. Ein Mitglied der FAU musste dies erfahren, indem sie fristlos, ohne Angabe von Gründen und formwidrig entlassen wurde. Nachdem sich die FAU in den Konflikt eingeschaltet hatte, musste die Geschäftsführung die Rechtswidrigkeit dieses Verhaltens eingestehen. Die Verhandlung mit der ArbeitnehmerInnenvertretung verläuft bislang jedoch schleppend. So äußert sich die Geschäftsführung nicht über Art und Umfang der zu zahlenden Lohnansprüche. „Leider ging die Gegenseite nur unbefriedigend auf unsere Gesprächsangebote ein. Außerdem ist ein nicht unerheblicher Teil der Ansprüche bereits fällig. Aufgrund dieser Verzögerungstaktik sehen wir uns gezwungen, eine direktere Form der Kommunikation zu wählen“, so der Sprecher der FAU Halle, Dominik Amsel.

Trotz des bisherigen Verhandlungsverlaufs ist die FAU weiterhin an einer gütlichen Einigung in dieser Auseinandersetzung interessiert und zeigt sich jederzeit gesprächsbereit.

09. März 2017

Chinabrenner: Gutes Essen, schlechte Arbeitsbedingungen?

Die FAU Halle befindet sich aktuell mit der Betreiberin des Restaurants „Chinabrenner“ in Leipzig in einem Konflikt um Lohnansprüche einer Beschäftigten. Vorausgegangen war eine unwirksame Kündigung der Minijobberin durch die Chinabrenner GmbH sowie mehrere kleine und größere Vergehen gegen geltendes Arbeitsrecht.

Unter den chinesischen Restaurants in Leipzig genießt der „Chinabrenner“ den Ruf, vorzügliches Essen zu gehobenen Preisen anzubieten. Davon profitieren allerdings nicht die MinijobberInnen des Betriebes, die die Gäste unterbesetzt für kaum mehr als den Mindestlohn bewirten.

Im vorliegenden Fall wurde von der Angestellten unbezahlte Mehrarbeit eingefordert und das Recht auf bezahlten Urlaub versagt. „Leider handelt es sich, unserer Erfahrung nach, bei den vorliegenden Verstößen gegen das Arbeitsrecht gerade im Minijobbereich um keine Ausnahme, sondern eher um die Regel“, so Dominik Amsel, Sprecher der FAU Halle.

Besonders schwer wiegen die Umstände der vermeintlichen Kündigung. Nach Auffassung der Vertretung der Geschäftsführung reiche eine mündliche Kündigung ohne Einhaltung von Fristen aus, da kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Dieses Vorgehen der Chinabrenner GmbH ist rechtswidrig und bringt die Minijobberin um den Lohn, den sie zum Leben benötigt und der ihr selbstverständlich zusteht.

Die FAU Halle möchte den Konflikt einvernehmlich beilegen. Leider ist die Geschäftsführung der Chinabrenner GmbH auf ein Gesprächsangebot bislang nicht eingegangen. Bei einem Restaurant, das bislang von einem guten Ruf profitiert, ist dieses Geschäftsgebaren überraschend. Die FAU Halle hofft, dass die Geschäftsführung der Chinabrenner GmbH ihr Verhalten gegenüber der Belegschaft überdenkt und auf das Verhandlungsangebot eingeht.

[ssba]