Fahrradkurier erstreitet sich offene Lohnansprüche gegenüber Cyclone
In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle einigten sich ein ehemaliger Fahrradkurier und Thomas Güth, Chef des „Cyclone Fahrradkurier und OverNight“ auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine pauschale Zahlung in Höhe von rund 500€ an den Kurier. Der Fahrer hatte mit Unterstützung des Allgemeinen Syndikats Halle (FAU) geklagt.
Der Richter machte klar, dass Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub und Anspruch auf ein Minimum an Schichten Rechte sind, die jedem Arbeitnehmer zustehen. Er kritisierte außerdem die bei Cyclone gängige Praxis der Kettenbefristung, wenngleich diese kein Teil der Verhandlung war. Auch dass der Betroffene seine Arbeitsmittel (Diensthandy) vom Chef mieten musste, verwunderte ihn sehr.
Cyclone-Chef Güth, demgegenüber der Minijobber Ansprüche in Höhe von über 1000€ geltend gemacht hatte, zeigte selbst in Anbetracht der richterlichen Ausführungen keine Einsicht. Dass er dem Fahrer um mehrere Monatslöhne brachte, kommentierte er mit einer erschreckenden Umkehr von Verantwortung: „Ist doch nicht mein Problem, dass du Schulden hast.“ Mit solchen und ähnlichen ignoranten Äußerungen konfrontiert, sah sich der Richter gar zu einer in diesem Zusammenhang eigentlich überflüssigen Belehrung gezwungen: „Sie müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass Sie Arbeitgeber sind.“
Nur wegen der sturen Verweigerungshaltung des Chefs, durch Lohnausfall entstandene akute Schulden und der Aussicht auf ein Urteil im Kammertermin frühestens Ende 2019, stimmte der Betroffene dem eigentlich viel zu niedrigen Vergleich zu. „An dieser Stelle zeigt sich deutlich, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit leider immer wieder ein eher stumpfes Schwert ist. Deshalb werden wir auch weiterhin den Fokus auf gewerkschaftlichen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen in unseren Arbeitskämpfen legen und uns nicht nur auf den juristischen Weg verlassen“, kommentierte abschließend Nepomuk Diener, Sprecher des ASy Halle das Ergebnis.