Gewerkschaftliche Selbstorganisation im Betrieb – Kollektives Arbeitsrecht Teil II

Datum: 16.05.2019
Zeit: 18:30

Veranstaltungsort
Grüne Villa
Am Treff 4
Halle Neustadt


Kollektives Arbeitsrecht Teil II: Wie man betriebliche Interessenvertretung organisiert (Mit Jörg Finkenberger)

Betriebliche Organisation und Interessenvertretung sind die Grundlage jeder gewerkschaftlichen Arbeit. Die betriebliche Arbeit hat eine Reihe von Rahmenbedingungen; einige davon sind rechtlicher Art. Der Vortrag ist der zweite Teil einer Reihe über kollektive Arbeiterrechte. Der erste Teil beschäftigte sich mit Gewerkschaften, Streik und Tarifverträgen.

Heute geht es um Betriebsräte, gewerkschaftliche Betriebsgruppen und Vertrauensleute. Wie organisiert man Betriebsversammlungen? Welche Rechte hat die Gewerkschaft im Betrieb? Was ist ein Betriebsrat?

Der Vortrag richtet sich an betrieblich aktive Arbeitnehmer, aber auch an Berufe der Rechtsberaturng. Der erste Teil des Vortrags ist nicht Voraussetzung, auch wenn oft auf ihn zurückgegriffen wird. Der Referent bemüht sich um Allgemeinverständlichkeit.

Der Vortrag (Teil I und II) ist demnächst auch als Broschüre erhältlich, die beim Referenten bestellt werden kann. Gefördert durch das Alternative Vorlesungsverzeichnis (ALV).

[ssba]