Geringfügig Beschäftigter erhält nun Nachzahlung. FAU Halle kritisiert verbreitete Missachtung von Arbeitsrechten im Minijob-Bereich
Die VAB FAU Halle hat erneut erfolgreich Urlaubsentgelt und ausstehenden Lohn eingefordert. Ein Minijobber von der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG hatte sich mit diesem Anliegen zuvor an die Basisgewerkschaft gewendet, nachdem er nach seiner fristgerechten Kündigung für den letzten Monat keine Schichten mehr bekam und damit einhergehend einen Lohnausfall von einem Monat zu beklagen hatte.
Der Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt, sich gegen die Missachtung von grundlegenden Arbeitsrechten zu wehren. Damit ist der Fall des Sparkassen-Callcenters bei weitem kein Einzelfall. Kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unbezahlte Überstunden – das ist alles gängige Praxis im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
Die allgemeine Sekretärin der FAU Halle zeigt sich zufrieden: „Wir sind sehr zufrieden über die konstruktiven Verhandlungen mit S-Direkt, die relativ zügig zu einem zufriedenstellendem Ergebnis führten“. Kritik übt sie an der Praxis der willkürlichen Schichtvergabe: „Es ist leider nicht das erste Mal, dass Arbeitende zu uns kommen, die kalt gekündigt werden, also ohne formelle Kündigung einfach keine Schichten mehr bekommen und entsprechende Verluste machen.“
Diese Lohneinbußen lassen sich durchaus im Nachhinein einfordern, wie auch dieser Fall hier zeigte. Um der verbreiteten Unsicherheit über die Rechtslage entgegenzutreten arbeitet die FAU Halle derzeit an einer Kampagne zu den Arbeitsrechten im Minijob-Bereich. So sollen die geringfügig Beschäftigten über ihre Rechte informiert werden und gleichzeitig auch gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
FAU Halle, 01.05.2016
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