[Pressemitteilung]: Gewerkschaft darf weiter Grundrechte wahrnehmen

Gericht weist einstweilige Verfügung gegen FAU Halle ab.

Am Montag, dem 27.05.2019 fand vor dem Arbeitsgericht die Verhandlung um die einstweilige Verfügung des ambulanten Pflegedienstes Lebensdank Halle gegen die FAU Halle statt. Lebensdank hatte versucht die Gewerkschaftsarbeit der FAU massiv einzuschränken. Nun steht das Urteil: Sämtliche Verfügungsanträge des Pflegedienstes wurden zurückgewiesen.

Der Pflegedienst hatte unter anderem beantragt, dass die Basisgewerkschaft keine Demonstrationen, öffentlichen Kundgebungen, Flyerverteilaktionen und Pressemitteilungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen mehr durchführen und auch vergangene Pressemitteilungen von der eigenen Webseite nehmen solle. Solche Ansprüche sind nicht mit der Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit vereinbar. Das stellte auch der Richter in aller Deutlichkeit klar: „Meine Meinung kann ich äußern. Das muss ich nicht begründen. Das müssen Sie ertragen, auch wenn es Ihnen nicht gefällt.“

Die Anwältin des Pflegedienstes machte während der Verhandlung ihr Verständnis von diesen Grundrechten deutlich. Bereits vor der Verhandlung hatten zwei lokale Medienportale die Artikel über den Lohnkonflikt entfernt, was die Anwältin des Pflegedienstes damit kommentierte, dass diese Portale nun „geheilt“ seien. Die öffentlich von der FAU geübte Kritik versuchte sie als Schmähkritik umzudeuten.

„Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht hier nicht den absurden Bestrebungen gefolgt ist, uns mundtot zu machen“, so Lisa Birkigt, Sekretärin der FAU Halle: „Das Unternehmen hätte lieber das Gespräch mit uns aufnehmen sollen, anstatt die Gesprächsbereitschaft nur scheinheilig vor Gericht zu behaupten. Mit einer Kommunikation auf Augenhöhe und einem angemessenen Umgang mit uns und unseren Kolleg*innen wäre eine außergerichtliche Einigung möglich gewesen. Statt Geld in Gerichtskosten zur Abwehr und Einschüchterung gewerkschaftlicher Organisierung zu versenken, täte Lebensdank gut daran, die ausstehenden Löhne zu zahlen.“

In dem Lohnkonflikt geht es um die Zahlung von Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt für ehemalige Angestellte. Diese bleiben weiter offen. Auch wenn Lebensdank in einigen Punkten ein Entgegenkommen signalisiert hat, ist davon bisher noch nichts bei den Kolleg*innen angekommen. So bleibt abzuwarten, ob das Unternehmen sich nun doch auf Gespräche einlässt, oder der Konflikt im Kammertermin am 7. November geklärt wird.

Halle, den 04.06.2019

[ssba]

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