Trotz Einschüchterungsversuch Erfolg vor Gericht

Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge.

Am 28.11.2019 wurde am Arbeitsgericht Halle entschieden, dass auch Minijober*innen aus der Pflege-Branche Anspruch auf Nachtschichtzuschläge haben. Die drei ehemaligen Pflegehilfskräfte hatten mit Hilfe der FAU Halle geklagt, nachdem sie im November 2018 gekündigt wurden. Sie wurden vorrangig nachts eingesetzt, erhielten dafür aber nie einen Ausgleich. Nun muss die Lebensdank Halle GmbH ihnen rund 3500 Euro an Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt nachzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Urteil ist gut für Menschen, die in prekären Teilzeitbeschäftigungen schuften und zeigt, dass es sich lohnt, sich zu wehren. Der Prozess hat aber auch offenbart, dass die gesetzlichen Normen die Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten nicht klar verhindern.“, so die Sekretärin der FAU Halle, Lisa Birkigt. Die Lebensdank GmbH hat sich bis zuletzt gegen die Forderungen der Pflegehilfskräfte gewehrt. Unter anderem hatte sie versucht eine einstweilige Verfügung gegen die FAU zu erwirken, um weitere Proteste zu verbieten, war damit aber vor Gericht gescheitert.

„Ich kann nur sagen, wie wichtig es ist, mit den Kolleg*innen zu sprechen und sich über Probleme auszutauschen. Wenn wir, die sich immer weiter zuspitzenden Zustände in der Pflege ernsthaft verbessern wollen, dann schaffen wir das nur gemeinsam“, sagte eine der Betroffenen. Neben den Krankenhäusern muss auch in den ambulanten Pflegebetrieben ein höherer Organisationsgrad der Angestellten erreicht werden. Denn bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege-Branche, wirken sich auch auf die Qualität der Pflege aus.

[ssba]