[Pressemitteilung]: Pflegedienst versucht mit einstweiliger Verfügung gegen Gewerkschaft vorzugehen

Keine Einigung im Gütetermin zwischen der Lebensdank GmbH & Co. KG und der FAU Halle; Pflegedienst versucht mit einstweiliger Verfügung gegen FAU Halle vorzugehen.

Unter regem Interesse fand am 21.05.19 die Güteverhandlung im Fall von drei ehemaligen Angestellten gegen den ambulanten Pflegedienst Lebensdank GmbH & Co. KG statt. Die Angestellten werden dabei von der FAU Halle unterstützt. Es konnte keine abschließende Einigung erzielt werden.

Der Pflegedienst signalisierte zwar ein Entgegenkommen bei Teilforderungen von Urlaubsentgelt eines Betroffenen, bezüglich der Forderungen nach Nachtschichtzuschlägen verweigerte die Firma aber weiterhin jegliche Zahlungen. Die Anwältin des Betriebs ist nicht der Ansicht, dass die Angestellten, die größtenteils nachts gearbeitet hatten, als Nachtarbeiter*innen anzusehen seien und sich daher kein Anspruch auf Nachtzuschläge ergäbe. Daher wurde für November dieses Jahres ein Kammertermin angesetzt.

Außerdem geht Lebensdank Halle gegen die FAU Halle mit einer einstweiligen Verfügung vor. Darin wird versucht, der Basisgewerkschaft zu untersagen den Betrieb öffentlich zu kritisieren und Aktionen wie beispielsweise Kundgebungen vor Firmengebäuden durchzuführen. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 25.000 € oder ein halbes Jahr Ordnungshaft für Sekretär*innen der FAU Halle angedroht. Ob die einstweilige Verfügung gegen die FAU Halle rechtmäßig ist, wird die öffentliche Verhandlung am Arbeitsgericht Halle am 27.05.19 um 13:00 Uhr klären.

„Dieses juristische Vorgehen werten wir als massiven Einschüchterungsversuch gegen unsere Gewerkschaftsarbeit“, kritisiert Lisa Birkigt, allgemeine Sekretärin der FAU Halle, das Vorgehen des Unternehmens: „Was Lebensdank hier angreift, ist auch die Presse- und Meinungsfreiheit.“ Die FAU Halle lässt sich von diesem Einschüchterungsversuch nicht beeindrucken und wird weiterhin öffentlich gegen Missstände in den Arbeitsverhältnissen vorgehen und sich juristisch gegen die einstweilige Verfügung wehren.

Einstweilige Verfügungen sind dabei nichts Neues, sondern gängiges Mittel der Unternehmen, gegen Gewerkschaften vorzugehen. In der Vergangenheit hatte es bereits mehrfach die FAU Berlin getroffen.

Halle, den 22.05.2019

[ssba]

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