Die FAU Halle und die FAU Magdeburg sowie viele weitere Gruppen aus Sachsen-Anhalt haben die Stellungnahme gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachen-Anhalt mitunterzeichnet.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung dies als eine Maßnahme im Kampf gegen Rechts darstellt, um die Kundgebungen und Demos eines stadtbekannten halleschen Nazis verbieten zu können. Allerdings werden die rechtlich bereits vorhandenen Möglichkeiten nicht konsequent von Versammlungsbehörde und Polizei angewandt, wie z. B. Journalist:innen zu schützen oder das Verfolgen von Straftaten wie bspw. Volksverhetzung und Bedrohung.
Letztendlich können die geplanten Verschärfungen gegen alle Demonstrationen eingesetzt werden. Dies wird besonders im Begriff „öffentliche Ordnung“ deutlich, welches zusätzlich zur bisherigen „öffentlichen Sicherheit“ neu eingeführt werden soll. Der Begriff beinhaltet einen sehr großen Auslegungsspielraum, denn er beschreibt die „Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens“. Bei einer unmittelbaren Gefahr für die „öffentliche Ordnung“ sollen Versammlungen künftig beschränkt oder verboten werden können.
Rassismus und Antisemitismus ist nicht durch das Verbot von einigen Versammlungen beizukommen, denn es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, was einen konsequenten Antifaschismus in allen Bereichen erfordert!
Die gesamte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden:
https://transit-magazin.de/2021/01/konsequenter-antifaschismus-statt-einschraenkungen/