FAU Halle erfolgreich gegen Kündigung

Hallescher Pflegedienst muss nach ungerechtfertigter Kündigung zahlen

Die FAU Halle konnte vor dem Arbeitsgericht Halle erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen. Der hallesche Pflegedienst Lebensdank 2.0 GmbH hatte versucht unter widersprüchlichen Gründen eine Pflegekraft zu kündigen. In einem gerichtlichen Vergleich wurde sich nun auf ein späteres Ende des Arbeitsverhältnisses und entsprechende Lohnnachzahlungen geeinigt. Nach langem Hinhalten hat das Unternehmen nun endlich gezahlt.

Das Pflegeunternehmen fiel im Laufe des Konfliktes besonders durch Unkenntnis und Missachtung sowohl von arbeitsrechtlichen Mindeststandards, als auch von pandemiebedingten lebensnotwendigen Hygienestandards negativ auf. So erfolgte die Kündigung nachdem der betroffene Kollege sich mehrfach über die mangelnde Qualität der Pflege- und Arbeitsbedingungen beschwert hatte und unmittelbar nachdem er einen positiven Coronatest vorlegte. Zudem berichtete er über Erfahrungen rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Das ganze Verfahren wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf die Bedingungen in der Pflegebranche. Kolleg*innen, die wichtige Arbeit leisten, können unter widrigen Bedingungen nur schwerlichst ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen. Menschen, die Pflege brauchen, werden dadurch vernachlässigt und unnötigen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Es steht zu befürchten, dass dies kein Einzelfall ist. Verbesserungen sind nur in Sicht, wenn die Kolleg*innen sich stärker vernetzen und gewerkschaftlich organisieren.

[ssba]