Kein Lohn bei Krankheit im Corona-Testzentrum? – Nicht mit uns!

Die FAU Halle ist erfolgreich gegen die ungerechtfertigte Kündigung einer Arbeiterin in einem Corona-Schnelltestzentrum in Merseburg vorgegangen. Die Kollegin wurde zunächst per E-Mail rechtswidrig gekündigt, nachdem sie die ihr zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gefordert hatte. Im Nachgang der Kündigung wurde zudem Gehalt zurückbehalten. Hier hat die FAU außergerichtlich die Zahlung ausstehender Lohnansprüche, nicht gezahlten Urlaubsentgeltes, sowie die ausstehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 2.100 Euro erwirkt.

Nicht zum ersten Mal werden der FAU Halle eklatante Misstände in Bezug auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards bekannt. Dass es hier in einem Testzentrum während der Coronapandemie u.a. um verwehrte Lohnfortzahlung bei Krankheit geht, ist besonders erschreckend; zudem bei einem Chef und Arzt der vorgibt, sich gleich zu Beginn der Pandemie mit der Eröffnung von Testzentren engagiert zu haben und allen Sicherheit durch Schnelltests zu bieten.

Die kämpferische Kollegin sagt: „Ich fühlte mich einfach verarscht. Wenn die medizinischen Standards oder gesundheitsfördernde Maßnahmen nach außen hin so hoch gehalten werden, dann müssen diese erst recht für die Beschäftigten gelten. Noch dazu wenn es sich schlicht um geltendes Arbeitsrecht handelt.“

Ein Ende solcher Ungerechtigkeiten kann es langfristig nur geben, wenn sich Beschäftigte solidarisieren und gemeinsam für ihre Rechte einstehen, zum Beispiel mit Hilfe ihrer Gewerkschaft. Denn wieder einmal zeigt sich auch hier, dass wir uns erfolgreich gegen die Ausbeutungen am Arbeitsplatz wehren können.

FAU Halle erfolgreich gegen Kündigung

Hallescher Pflegedienst muss nach ungerechtfertigter Kündigung zahlen

Die FAU Halle konnte vor dem Arbeitsgericht Halle erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen. Der hallesche Pflegedienst Lebensdank 2.0 GmbH hatte versucht unter widersprüchlichen Gründen eine Pflegekraft zu kündigen. In einem gerichtlichen Vergleich wurde sich nun auf ein späteres Ende des Arbeitsverhältnisses und entsprechende Lohnnachzahlungen geeinigt. Nach langem Hinhalten hat das Unternehmen nun endlich gezahlt.

Das Pflegeunternehmen fiel im Laufe des Konfliktes besonders durch Unkenntnis und Missachtung sowohl von arbeitsrechtlichen Mindeststandards, als auch von pandemiebedingten lebensnotwendigen Hygienestandards negativ auf. So erfolgte die Kündigung nachdem der betroffene Kollege sich mehrfach über die mangelnde Qualität der Pflege- und Arbeitsbedingungen beschwert hatte und unmittelbar nachdem er einen positiven Coronatest vorlegte. Zudem berichtete er über Erfahrungen rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Das ganze Verfahren wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf die Bedingungen in der Pflegebranche. Kolleg*innen, die wichtige Arbeit leisten, können unter widrigen Bedingungen nur schwerlichst ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen. Menschen, die Pflege brauchen, werden dadurch vernachlässigt und unnötigen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Es steht zu befürchten, dass dies kein Einzelfall ist. Verbesserungen sind nur in Sicht, wenn die Kolleg*innen sich stärker vernetzen und gewerkschaftlich organisieren.

[HAL] FAU Halle erfolgreich gegen Lohnprellerei

Basisgewerkschaft klagt erfolgreich gegen Reinigungsfirma und kritisiert mangelnde Hygienestandards

Das Arbeitsgericht Halle hat das Reinigungsunternehmen RWS Gebäudeservice GmbH dazu verurteilt, einer ehemaligen Mitarbeiterin 200 Euro zu zahlen. Die Firma hatte der Frau zu wenig Lohn gezahlt. Zuvor hatten sowohl die FAU als auch die Mitarbeiterin selbst die Firma mehrfach auf die fehlenden Zahlungen hingewiesen. Das Unternehmen hat die Forderungen ignoriert, bis das Verfahren vor Gericht ging. Nun hat das Unternehmen endlich reagiert und das Geld überwiesen.

Das Unternehmen hatte im letzten Monat der Anstellung nur die Hälfte des Lohnes bezahlt. Daraufhin legte die Klägerin Beschwerde ein. Trotz eines Arbeitsvertrages, der von 15 Wochenstunden ausging, wurde ihr für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine zweite Person zugeteilt und die Stundenzahl dann um die Hälfte gekürzt, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Dies geschah, obwohl der Klägerin auf Nachfrage zugesichert wurde, dass sie, wie im Vertrag vereinbart, weiter entlohnt wird.

Neben der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards geht das Unternehmen verantwortungslos mit Hygienestandards um. So beklagt die ehemalige Angestellte, dass es während ihrer Beschäftigung immer wieder an notwendigen Arbeitsmitteln wie Wischmopps und Müllbeuteln fehlte.

Diese Bedingungen verschärften sich innerhalb der Pandemie. Die Reinigungsfirma forderte die Mitarbeiterin zum Beispiel Anfang des Jahres dazu auf, zur Arbeit zu erscheinen, obwohl diese meldete, dass sie Kontakt zu einer nachweislich positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte. Zudem wurden der Angestellten während ihrer Einsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen seit September des vergangenen Jahres keine Masken zur Verfügung gestellt.

„Wir müssen zum wiederholten Mal feststellen, dass systemrelevante Arbeiten, wie die Reinigung von öffentlichen und privaten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Aufgaben sind, die nicht marktwirtschaftlich organisiert werden können“, so Jay Parker, Sprecherin der Gewerkschaft: „Unter kapitalistischen Bedingungen fallen die Bedürfnisse der Menschen hinter die Systemlogiken von Schnelligkeit und die damit einhergehende unzureichende Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben zurück.“

Parker stellt fest: „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Unternehmen, gerade auch in Situationen wie der der Pandemie, arbeitsrechtliche Mindeststandards missachten und den notwendigen Gesundheitsschutz für Angestellte und Kund*innen ignorieren.  Der Ausgang dieser Auseinandersetzung zeigt, dass es sich lohnt für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten und sich gewerkschaftlich zu organisieren.“

[HAL] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt

FAU Halle kritisiert verantwortungslosen Umgang in der Pandemie von halleschem Pflegedienst

Nachdem eine Pflegekraft Mitte März nach einem positiven Corona-Schnelltest seitens der halleschen Lebensdank 2.0 GmbH gekündigt wurde, fand am 02.07.2021 die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle statt.

Der Pfleger war Mitte März erkrankt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest während der Arbeitszeit bestätigt wurde. Durch einen weiteren, jedoch unsachgemäß durchgeführten Schnell-Test seitens einer Mitarbeiterin sollte seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden. Er erhielt die Anweisung weiterzuarbeiten. Dies obwohl seine Aussagen durch einen PCR-Test bestätigt wurden. Einen Tag später erhielt er die Kündigung und wurde aus sämtlichen Kommunikationsstrukturen des Unternehmens ausgeschlossen.

Das Unternehmen hatte zunächst mit Verweis auf die Probezeit gekündigt, welche jedoch bereits abgelaufen war. Daraufhin erging sich die Anwältin des Pflegedienstes während der Verhandlung in wenig glaubhaften Andeutungen über angebliches Fehlverhaten des Angestellten. Etwaige Vergleichsbereitschaft ließ sie vollständig vermissen und so geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Die FAU Halle erhebt schwere Vorwürfe gegen das Pflegeunternehmen im Umgang mit der Pandemie: „Der ganze Fall wirft ein erschreckendes Bild auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen, in dem ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Patientinnen eigentlich an erster Stelle stehen sollte“, so Jay Parker, Sprecherin der Basisgewerkschaft. Und das ist noch nicht alles. So berichtet der Betroffene von regelmäßigen Ausgrenzungen und Zurückweisungen, welche er und andere migrantische Kolleginnen erleiden mussten. Nachdem er das Problem der Geschäftsführerin meldete, ignorierte sie dies und blockierte die Kommunikation.

Probleme mit diesem Pflegedienst sind nicht neu. Bereits 2018 hatten drei Angestellte mit der FAU Halle gesetzlich zustehende Nachtzuschläge gegenüber dem Vorläuferunternehmen „Lebensdank“ einklagen müssen. Während dieser Auseinandersetzung fiel die Geschäftsführung besonders negtativ auf. So ging sie gegen die Meinungsfreiheit vor und versuchte öffentliche Kritik seitens der FAU Halle gerichtlich zu unterbinden, was jedoch scheiterte. Zudem berichteten ehemalige Angestellte von Ermittlungen gegen den Pflegedienst wegen Sozialbetrugs im Gesundheitswesen. Im Anschluss daran wurde seitens der Geschäftsführerin letztlich das aktuelle Unternernehmen Lebensdank 2.0 gegründet. Es scheint jedoch, dass sich an der Unternehmenspraxis nichts geändert hat.

Zudem stellte die Anwältin des Pflegedienstes die Gewerkschaftseigenschaft der FAU Halle, sowie deren Recht ihre Mitglieder gerichtlich zu vertreten, in Frage. „Das ist nicht das erste Mal, dass angezweifelt wird, dass wir für unsere Rechte eintreten dürfen, obwohl auch Gerichte dies immer wieder festgestellt haben, auch gegenüber der gegnerischen Anwältin“, kritisiert Jay Parker, Sprecherin der FAU Halle. „Wir müssen dies als gewerkschaftlichsfeindlichen Angriff auf unsere Rechte als Arbeiter*innen begreifen, welchen wir auf das Schärfste verurteilen“.

Am 22. Oktober um 9:45 wird der Kammertermin am Arbeitsgericht Halle stattfinden.

Arbeit als Arbeit anerkennen

Keine Einigung zwischen dem Café „Roter Horizont“ und der Gewerkschaft FAU Halle vor Gericht

Am 18.03.2021 vertrat die Freie Arbeiter*innen-Union Halle (FAU) einen Angestellten des Cafés „Roter Horizont“ vor dem Arbeitsgericht Halle. Im Arbeitsrechtsstreit mit der Handelshaus Hansen Connoisseur UG um ausstehende Lohnforderungen kam es bei dem Gütetermin zu keiner Einigung. Die Kammerverhandlung soll nun Ende Juni stattfinden.

Üblich ist es, dass zum Gütetermin eines Arbeitsrechtsstreits unter der Vermittlung eines Richters ein Vergleich angestrebt wird, der eine Gerichtsverhandlung unnötig macht. Dagegen wehrte sich aber der Geschäftsführer Steffen Hansen, der nicht persönlich erschien. Über seinen Rechtsanwalt Johannes Menke, der auch im Stadtrat sitzt, ließ er verkünden, dass er einen Vergleich kategorisch ausschließe und wiederholte unablässig, dass es lediglich ein „Einfühlungsverhältnis“, kein Arbeitsverhältnis gegeben habe.

Der Sprecher der FAU Halle kommentierte die vor Gericht erstmals ausgesprochene Einordnung als „Einfühlungsverhältnis“ als unhaltbar. Er erklärte weiter: „Während eines Einfühlungsverhältnisses darf explizit keine Arbeitspflicht übernommen werden. Auf Anweisung ein halbes Dutzend 50l-Fässer durch enge Treppen in den Keller tragen, ist nicht Bestandteil einer solchen Einfühlung, sondern das, was es auf den ersten Blick zu sein scheint: Arbeit, die bezahlt werden muss.“

Die FAU habe auf Wunsch des Vertretenen stets darauf hingewirkt, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
„Da Herr Hansen an einem Vergleich nicht interessiert ist, werden wir nun vor Gericht beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab.“, so der Sprecher der FAU Halle weiter. Der Klagewert steigt unterdessen in den mittleren vierstelligen Bereich.

Halle, den 24.03.2021

Update 26.3.2024: Die FAU Halle konnte im Kammertermin alle Ansprüche gegen Steffen Hansen durchsetzen. Gewissermaßen ein Sieg auf ganzer Linie. Hansen legte danach mit der Begründung Berufung ein, dass im Urteil der ersten Instanz eine Firma zur Lohnzahlung verurteilt worden war, die tatsächlich keinen Arbeitsvertrag mit unserem Mitglied geschlossen habe. Leider folgte das Landesarbeitsgericht im Dezember 2023 dieser Rechtsauffassung und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht zurück. In der Sache gab der vorsitzende Richter der FAU Recht, dass es sich um ein zu entlohnendes Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Zur Klärung, welche von Hansens damals parallel existierenden Firmen nun zahlungspflichtig ist, wird es voraussichtlich im Laufe dieses Jahres einen erneuten Prozess vor dem Arbeitsgericht geben.

Kein Lohn in der Gastro

Die Geschäftsführung setzt sich über Rechte eines Beschäftigten hinweg und ignoriert Gesprächsangebote der Gewerkschaft. Die FAU reicht nun Klage ein.

Die Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Halle reichte heute am 19.02.2021 Lohnklage gegen die Handelshaus Hansen Connoisseur UG ein. Der Geschäftsführer Steffen Hansen verweigert einem seiner Angestellten seit mehreren Monaten die Lohnzahlung.

Der Angestellte bestand auf die vollständige Bezahlung seiner Einarbeitung, woraufhin Hansen wörtlich mitteilte, dass er Einarbeitungszeit grundsätzlich nicht bezahle. Außerdem leugnet er nun, dass es je ein Arbeitsverhältnis gab. Die FAU klagt auf die vollständige Bezahlung der Einarbeitung, auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, in der der Angestellte aber nicht arbeiten durfte und auf Abgeltung der Urlaubsansprüche von 2020.

„Mündliche Arbeitsverträge haben genauso Gültigkeit wie schriftliche und der Betroffene hatte bereits für den Roten Horizont gearbeitet. Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, es gäbe keinen Vertrag, zeugt von grober Ignoranz gegenüber fundamentalen Arbeitsrechten“, so der Sprecher der FAU Halle. „Und selbstverständlich muss die Einarbeitung bezahlt werden.“

„Wir wissen, dass es der Gastro-Branche gerade nicht gut geht, aber auch die Angestellten müssen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank füllen. Auf ein Gesprächsangebot ist der Geschäftsführer nicht eingegangen, darum bleibt uns nur der Weg zum Gericht“, so der Sprecher der FAU Halle.

Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung zum Fall: https://www.mz-web.de/halle-saale/kein-geld-fuer-gastro-job–angestellter-klagt-nach-nicht-gezahltem-lohn-38097692?fbclid=IwAR0lscGvzsj5JXoFXzbsaz0xzX3_G–R9D38TcYjBeM5DAdyDjMU4X44iME

Interview bei Radio Corax: https://radiocorax.de/kein-lohn-in-der-gastro-fau-reicht-klage-ein/

Langer Weg zu Mindeststandards – Pflegedienst zahlt endlich offene Lohnforderungen

Die Auseinandersetzung der FAU Halle mit dem Pflegedienst Lebensdank hat ein Ende genommen. Nach fast zwei Jahren bekamen ehemalige Pflegehilfskräfte ihre ausstehenden Löhne. Auf dem Weg dorthin wurden ihnen von der Firma aber mehrere Steine in den Weg gelegt.

Anfang September zahlte der Pflegedienst Lebensdank die letzte Rate von insgesamt etwa 3500€ an ausstehenden Löhnen der drei ehemaligen Pflegehilfskräfte. Diese wurden zusammen mit sechs KollegInnen und den beiden Patienten, die sie betreuten, im November 2018 gekündigt. Gemeinsam mit der FAU hatten sie im November 2019 ein Gerichtsurteil erwirkt.

Flyeraktion vor dem Büro des Pflegedienstes

„Zum Glück hatten wir uns schon vorher als Betriebsgruppe organisiert und konnten gemeinsam erreichen, dass wir auch bezahlten Urlaub bekommen. Aus dieser Erfahrung haben wir Kraft geschöpft um nach der Kündigung für die Nachzahlung von Nachtschichtzuschlägen zu kämpfen“, so eine der Pflegekräfte. Nachdem die Geschäftsführung Forderungsbriefe ignorierte, reichten sie mit Hilfe der FAU Klage ein und organisierten öffentlichen Protest. Daraufhin versuchte die Geschäftsführung die Basisgewerkschaft mit einer einstweiligen Verfügung mundtot zu machen, scheiterte damit aber vor Gericht.

Im November 2019 bekamen die drei ehemaligen Pfleger*Innen vor dem Arbeitsgericht Halle recht, doch das Urteil wurde erst im Mai 2020 rechtskräftig. Der Pflegedienst legte Berufung ein, begründete sie aber nie. Das kommt einem Rückzug der Berufung gleich. Ob das eine Verzögerungstaktik war?“

„Als wir dann zur Zahlung aufforderten, stellten wir fest, dass sich die Chefin durch Gründung einer neuen Firma aus der Verantwortung gezogen hatte. Sie nennen sich jetzt Lebensdank 2.0. Am 1. September kam nun die letzte von drei Raten bei unseren KollegInnen an“, so Alfred Metz, ein Sprecher der FAU Halle.

Kundgebung für bessere Arbeitsbedingungen bei UNO Pizza am 17.10.2020

Unterbezahlung, kein Urlaub, Schikane bei Forderung des Mindeststandards. FAU Halle protestiert gegen miese Arbeitsbedingungen bei Pizzaservice.

An diesem Sonnabend, den 17.10. ab 12.00 Uhr protestiert die FAU Halle vor den Geschäftsräumen von UNO Pizza im Mühlweg. Unmittelbarer Anlass dafür ist die Kündigung eines Kollegen, der sich im Betrieb für seine Rechte stark machte. Aber auch die Arbeitsbedingungen selbst geben Anlass zu Protest.

Es ist bereits der zweite Kündigungsversuch gegen den Kollegen in diesem Jahr. Im März wurde er im Zusammenhang mit seinem Urlaubsantrag gekündigt. Er wehrte die Kündigung ab und setzte seinen Urlaubsanspruch gerichtlich durch. Seitdem wurde er bei der Schichtvergabe benachteiligt. Die FAU fordert nun auch Annahmeverzugslohn für die vorenthaltene Arbeitszeit.

„UNO Pizza versuchte den Mitarbeiter durch Schikanen zur Kündigung zu bewegen. Weil er sich nicht einschüchtern ließ, versuchen sie jetzt einen Kündigungsgrund zu konstruieren.“, so Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle.
„Solche Angriffe auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen wollen wir nicht unbeantwortet lassen. Wir fordern von UNO die Rücknahme der Kündigung, die Zahlung der ausstehenden Löhne und die konsequente Einhaltung des Arbeitsrechts bei allen Angestellten!“

Schon 2019 hatte die FAU in einem Konflikt mit UNO Pizza für zwei ehemalige Fahrer ausstehende Löhne gefordert. Letztlich mussten die Löhne gezahlt werden. „Die Verstöße gegen das Arbeitsrecht erscheinen uns systematisch. Die Arbeitsbedingungen müssen sich grundsätzlich verbessern!“, so Alfred Metz.

https://halle.fau.org/2019/08/21/pressemitteilung-fau-halle-2-0-uno-pizza/
https://halle.fau.org/2020/05/20/urlaub-auch-bei-uno-pizza/

Radio Corax führte ein Interview mit dem betroffenen Fahrer und einem weiteren Mitglied der FAU zum aktuellen Fall:
https://radiocorax.de/fau-halle-protestiert-erneut-gegen-arbeitsbedingungen-bei-uno-pizza

Sommer 2019: Kundgebung vor der UNO Pizza Filiale im Mühlweg

Urlaub auch bei Uno-Pizza

Die FAU Halle erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen Pizzaservice. Dort muss einem Fahrer, der noch vor kurzem vor die Tür gesetzt werden sollte, nun Urlaub gewährt werden.

Am 19.05.2020 bestätigte das Arbeitsgericht Halle den Urlaubsanspruch eines Pizzafahrers bei Uno-Pizza per Versäumnisurteil. Der Fahrer hatte mit Hilfe der FAU Halle eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil sein Arbeitgeber ihm den Urlaub nicht gewähren wollte. Weder der Chef, noch eine Vertretung erschienen vor Gericht. Zuvor musste er sich bereits gegen eine Kündigung wehren.

Weil seine Vaterschaft bevorstand, hatte der Fahrer bereits im März Urlaub beantragt und war unmittelbar darauf aus „betrieblichen“ Gründen gekündigt worden, mit der Begründung „es gäbe zu wenig Arbeit.“ Er wehrte sich erfolgreich gegen die Kündigung und wurde in eine andere Filiale strafversetzt. Dann beantragte er erneut Urlaub. Dies wurde ihm erneut aus betrieblichen Gründen verwehrt, diemal weil man „zu wenig Personal“ hätte. Stattdessen wurde ihm von der Geschäftsleitung nahegelegt, selbst zu kündigen, wenn er für seine Familie da sein wolle.

Bezahlter Urlaub ist eine Selbstverständlichkeit und ein Recht, das allen Arbeiter_innen zusteht,“ so Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle: „dass es erst eines gerichtlichen Urteils bedarf, damit unser Kollege für seine Familie da sein kann, ist beschämend für Uno-Pizza. Für uns sieht es so aus, als ob das Unternehmen die Rechte seiner Angestellten bewusst unterläuft und unbequeme Beschäftigte loswerden will. Damit kommt es aber nicht durch.“

Wir wissen aus unseren bisherigen Erfahrungen, dass es Uno-Pizza mit seinen Pflichten gegenüber den Angestellten nicht so genau nimmt. Wir werden das Unternehmen auch in Zukunft daran erinnern“, versichert Alfred Metz.

Schon 2019 hatte die FAU Halle ausstehende Lohnforderungen für zwei ehemalige Fahrer erkämpft. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Basisgewerkschaft bessere Hygienebedingungen und Arbeitsschutz gefordert.