[HAL] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt

FAU Halle kritisiert verantwortungslosen Umgang in der Pandemie von halleschem Pflegedienst

Nachdem eine Pflegekraft Mitte März nach einem positiven Corona-Schnelltest seitens der halleschen Lebensdank 2.0 GmbH gekündigt wurde, fand am 02.07.2021 die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle statt.

Der Pfleger war Mitte März erkrankt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest während der Arbeitszeit bestätigt wurde. Durch einen weiteren, jedoch unsachgemäß durchgeführten Schnell-Test seitens einer Mitarbeiterin sollte seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden. Er erhielt die Anweisung weiterzuarbeiten. Dies obwohl seine Aussagen durch einen PCR-Test bestätigt wurden. Einen Tag später erhielt er die Kündigung und wurde aus sämtlichen Kommunikationsstrukturen des Unternehmens ausgeschlossen.

Das Unternehmen hatte zunächst mit Verweis auf die Probezeit gekündigt, welche jedoch bereits abgelaufen war. Daraufhin erging sich die Anwältin des Pflegedienstes während der Verhandlung in wenig glaubhaften Andeutungen über angebliches Fehlverhaten des Angestellten. Etwaige Vergleichsbereitschaft ließ sie vollständig vermissen und so geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Die FAU Halle erhebt schwere Vorwürfe gegen das Pflegeunternehmen im Umgang mit der Pandemie: „Der ganze Fall wirft ein erschreckendes Bild auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen, in dem ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Patientinnen eigentlich an erster Stelle stehen sollte“, so Jay Parker, Sprecherin der Basisgewerkschaft. Und das ist noch nicht alles. So berichtet der Betroffene von regelmäßigen Ausgrenzungen und Zurückweisungen, welche er und andere migrantische Kolleginnen erleiden mussten. Nachdem er das Problem der Geschäftsführerin meldete, ignorierte sie dies und blockierte die Kommunikation.

Probleme mit diesem Pflegedienst sind nicht neu. Bereits 2018 hatten drei Angestellte mit der FAU Halle gesetzlich zustehende Nachtzuschläge gegenüber dem Vorläuferunternehmen „Lebensdank“ einklagen müssen. Während dieser Auseinandersetzung fiel die Geschäftsführung besonders negtativ auf. So ging sie gegen die Meinungsfreiheit vor und versuchte öffentliche Kritik seitens der FAU Halle gerichtlich zu unterbinden, was jedoch scheiterte. Zudem berichteten ehemalige Angestellte von Ermittlungen gegen den Pflegedienst wegen Sozialbetrugs im Gesundheitswesen. Im Anschluss daran wurde seitens der Geschäftsführerin letztlich das aktuelle Unternernehmen Lebensdank 2.0 gegründet. Es scheint jedoch, dass sich an der Unternehmenspraxis nichts geändert hat.

Zudem stellte die Anwältin des Pflegedienstes die Gewerkschaftseigenschaft der FAU Halle, sowie deren Recht ihre Mitglieder gerichtlich zu vertreten, in Frage. „Das ist nicht das erste Mal, dass angezweifelt wird, dass wir für unsere Rechte eintreten dürfen, obwohl auch Gerichte dies immer wieder festgestellt haben, auch gegenüber der gegnerischen Anwältin“, kritisiert Jay Parker, Sprecherin der FAU Halle. „Wir müssen dies als gewerkschaftlichsfeindlichen Angriff auf unsere Rechte als Arbeiter*innen begreifen, welchen wir auf das Schärfste verurteilen“.

Am 22. Oktober um 9:45 wird der Kammertermin am Arbeitsgericht Halle stattfinden.

Arbeit als Arbeit anerkennen

Keine Einigung zwischen dem Café „Roter Horizont“ und der Gewerkschaft FAU Halle vor Gericht

Am 18.03.2021 vertrat die Freie Arbeiter*innen-Union Halle (FAU) einen Angestellten des Cafés „Roter Horizont“ vor dem Arbeitsgericht Halle. Im Arbeitsrechtsstreit mit der Handelshaus Hansen Connoisseur UG um ausstehende Lohnforderungen kam es bei dem Gütetermin zu keiner Einigung. Die Kammerverhandlung soll nun Ende Juni stattfinden.

Üblich ist es, dass zum Gütetermin eines Arbeitsrechtsstreits unter der Vermittlung eines Richters ein Vergleich angestrebt wird, der eine Gerichtsverhandlung unnötig macht. Dagegen wehrte sich aber der Geschäftsführer Steffen Hansen, der nicht persönlich erschien. Über seinen Rechtsanwalt Johannes Menke, der auch im Stadtrat sitzt, ließ er verkünden, dass er einen Vergleich kategorisch ausschließe und wiederholte unablässig, dass es lediglich ein „Einfühlungsverhältnis“, kein Arbeitsverhältnis gegeben habe.

Der Sprecher der FAU Halle kommentierte die vor Gericht erstmals ausgesprochene Einordnung als „Einfühlungsverhältnis“ als unhaltbar. Er erklärte weiter: „Während eines Einfühlungsverhältnisses darf explizit keine Arbeitspflicht übernommen werden. Auf Anweisung ein halbes Dutzend 50l-Fässer durch enge Treppen in den Keller tragen, ist nicht Bestandteil einer solchen Einfühlung, sondern das, was es auf den ersten Blick zu sein scheint: Arbeit, die bezahlt werden muss.“

Die FAU habe auf Wunsch des Vertretenen stets darauf hingewirkt, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
„Da Herr Hansen an einem Vergleich nicht interessiert ist, werden wir nun vor Gericht beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab.“, so der Sprecher der FAU Halle weiter. Der Klagewert steigt unterdessen in den mittleren vierstelligen Bereich.

Halle, den 24.03.2021

Update 26.3.2024: Die FAU Halle konnte im Kammertermin alle Ansprüche gegen Steffen Hansen durchsetzen. Gewissermaßen ein Sieg auf ganzer Linie. Hansen legte danach mit der Begründung Berufung ein, dass im Urteil der ersten Instanz eine Firma zur Lohnzahlung verurteilt worden war, die tatsächlich keinen Arbeitsvertrag mit unserem Mitglied geschlossen habe. Leider folgte das Landesarbeitsgericht im Dezember 2023 dieser Rechtsauffassung und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht zurück. In der Sache gab der vorsitzende Richter der FAU Recht, dass es sich um ein zu entlohnendes Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Zur Klärung, welche von Hansens damals parallel existierenden Firmen nun zahlungspflichtig ist, wird es voraussichtlich im Laufe dieses Jahres einen erneuten Prozess vor dem Arbeitsgericht geben.

Kein Lohn in der Gastro

Die Geschäftsführung setzt sich über Rechte eines Beschäftigten hinweg und ignoriert Gesprächsangebote der Gewerkschaft. Die FAU reicht nun Klage ein.

Die Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Halle reichte heute am 19.02.2021 Lohnklage gegen die Handelshaus Hansen Connoisseur UG ein. Der Geschäftsführer Steffen Hansen verweigert einem seiner Angestellten seit mehreren Monaten die Lohnzahlung.

Der Angestellte bestand auf die vollständige Bezahlung seiner Einarbeitung, woraufhin Hansen wörtlich mitteilte, dass er Einarbeitungszeit grundsätzlich nicht bezahle. Außerdem leugnet er nun, dass es je ein Arbeitsverhältnis gab. Die FAU klagt auf die vollständige Bezahlung der Einarbeitung, auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, in der der Angestellte aber nicht arbeiten durfte und auf Abgeltung der Urlaubsansprüche von 2020.

„Mündliche Arbeitsverträge haben genauso Gültigkeit wie schriftliche und der Betroffene hatte bereits für den Roten Horizont gearbeitet. Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, es gäbe keinen Vertrag, zeugt von grober Ignoranz gegenüber fundamentalen Arbeitsrechten“, so der Sprecher der FAU Halle. „Und selbstverständlich muss die Einarbeitung bezahlt werden.“

„Wir wissen, dass es der Gastro-Branche gerade nicht gut geht, aber auch die Angestellten müssen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank füllen. Auf ein Gesprächsangebot ist der Geschäftsführer nicht eingegangen, darum bleibt uns nur der Weg zum Gericht“, so der Sprecher der FAU Halle.

Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung zum Fall: https://www.mz-web.de/halle-saale/kein-geld-fuer-gastro-job–angestellter-klagt-nach-nicht-gezahltem-lohn-38097692?fbclid=IwAR0lscGvzsj5JXoFXzbsaz0xzX3_G–R9D38TcYjBeM5DAdyDjMU4X44iME

Interview bei Radio Corax: https://radiocorax.de/kein-lohn-in-der-gastro-fau-reicht-klage-ein/

Konsequenter Antifaschismus statt Gesetzesverschärfungen!

Die FAU Halle und die FAU Magdeburg sowie viele weitere Gruppen aus Sachsen-Anhalt haben die Stellungnahme gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachen-Anhalt mitunterzeichnet.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung dies als eine Maßnahme im Kampf gegen Rechts darstellt, um die Kundgebungen und Demos eines stadtbekannten halleschen Nazis verbieten zu können. Allerdings werden die rechtlich bereits vorhandenen Möglichkeiten nicht konsequent von Versammlungsbehörde und Polizei angewandt, wie z. B. Journalist:innen zu schützen oder das Verfolgen von Straftaten wie bspw. Volksverhetzung und Bedrohung.

Letztendlich können die geplanten Verschärfungen gegen alle Demonstrationen eingesetzt werden. Dies wird besonders im Begriff „öffentliche Ordnung“ deutlich, welches zusätzlich zur bisherigen „öffentlichen Sicherheit“ neu eingeführt werden soll. Der Begriff beinhaltet einen sehr großen Auslegungsspielraum, denn er beschreibt die „Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens“. Bei einer unmittelbaren Gefahr für die „öffentliche Ordnung“ sollen Versammlungen künftig beschränkt oder verboten werden können.

Rassismus und Antisemitismus ist nicht durch das Verbot von einigen Versammlungen beizukommen, denn es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, was einen konsequenten Antifaschismus in allen Bereichen erfordert!

Die gesamte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden:
https://transit-magazin.de/2021/01/konsequenter-antifaschismus-statt-einschraenkungen/

Aufruf: Kein Fußbreit den Faschisten¹!

Wir teilen hier solidarisch den Aufruf unseres Schwestersyndikats in Magdeburg: https://magdeburg.fau.org/2021/01/06/aufruf-kein-fussbreit-den-faschisten%c2%b9/

Am 16.01.2021 werden Faschisten¹ zum wiederholten Male versuchen, sich die Straßen von Magdeburg zu nehmen. Als Anlass nehmen sie den Großangriff der Alliierten-Bomber in der Nacht vom 16. Januar 1945. Dabei verdrehen sie die Geschichte und stellen unsere Stadt Magdeburg als unschuldiges Opfer dar.

Dabei war die von den Nazis glorifizierte Festungsstadt Magdeburg als Rüstungsstadt von strategischer Bedeutung für den Krieg. Mit dem Poltewerk, einem der größten Munitionshersteller der Welt oder dem Krupp-Grusonwerk, einem wichtigen Kanonen- und Panzerproduzenten, war Magdeburg ein wichtiger Bestandteil der Rüstungsindustrie des nationalsozialistischen Deutschlands. Durch die zentrale Lage der Stadt innerhalb des Deutschen Reiches und ihre gut ausgebauten Bahnstrecken war sie auch hinsichtlich der Infrastruktur von Bedeutung. Darüber hinaus gab es auch mehrere „KZ-Außenlager“ in und unmittelbar um Magdeburg um die vernichtende Produktion am Laufen zu halten.
Diesen Geschichtsrevisionismus dürfen wir nicht unwidersprochen lassen! Es wird am Vorabend eine antifaschistische Demonstration geben², an der auch Mitglieder der FAU Magdeburg teilnehmen werden. Los geht es am 15.01. um 18 Uhr auf dem Opernplatz. Wir rufen dazu auf, sich zu beteiligen und antifaschistische, klassenkämpferische und basisdemokratische Akzente zu setzen. Für den 16.01. gibt es außerdem einen Aufruf zu Aktionen, Kundgebungen und Blockaden vom Bündnis „Solidarisches-Magdeburg“³.

Organisiert euch und passt aufeinander auf!
Kein Fußbreit den Faschisten – nicht im Betrieb und nicht auf der Straße!

p.s.: Achtet in Zeiten der Pandemie aufeinander: Falls es euch nicht gut geht, ihr erkältet seid oder zu einer Risikogruppe gehört, solltet ihr euch und andere schützen.

¹ Da einer der wichtigsten Bestandteile des Faschismus die patriarchale Gewalt ist, verzichten wir hier auf eine geschlechtsgerechte Sprache.
² www.de.indymedia.org/node/123639
³ www.solidarisches-magdeburg.org/