Die FAU Halle ist erfolgreich gegen die ungerechtfertigte Kündigung einer Arbeiterin in einem Corona-Schnelltestzentrum in Merseburg vorgegangen. Die Kollegin wurde zunächst per E-Mail rechtswidrig gekündigt, nachdem sie die ihr zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gefordert hatte. Im Nachgang der Kündigung wurde zudem Gehalt zurückbehalten. Hier hat die FAU außergerichtlich die Zahlung ausstehender Lohnansprüche, nicht gezahlten Urlaubsentgeltes, sowie die ausstehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 2.100 Euro erwirkt.
Nicht zum ersten Mal werden der FAU Halle eklatante Misstände in Bezug auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards bekannt. Dass es hier in einem Testzentrum während der Coronapandemie u.a. um verwehrte Lohnfortzahlung bei Krankheit geht, ist besonders erschreckend; zudem bei einem Chef und Arzt der vorgibt, sich gleich zu Beginn der Pandemie mit der Eröffnung von Testzentren engagiert zu haben und allen Sicherheit durch Schnelltests zu bieten.
Die kämpferische Kollegin sagt: „Ich fühlte mich einfach verarscht. Wenn die medizinischen Standards oder gesundheitsfördernde Maßnahmen nach außen hin so hoch gehalten werden, dann müssen diese erst recht für die Beschäftigten gelten. Noch dazu wenn es sich schlicht um geltendes Arbeitsrecht handelt.“
Ein Ende solcher Ungerechtigkeiten kann es langfristig nur geben, wenn sich Beschäftigte solidarisieren und gemeinsam für ihre Rechte einstehen, zum Beispiel mit Hilfe ihrer Gewerkschaft. Denn wieder einmal zeigt sich auch hier, dass wir uns erfolgreich gegen die Ausbeutungen am Arbeitsplatz wehren können.