FAU Halle erfolgreich gegen Kündigung

Hallescher Pflegedienst muss nach ungerechtfertigter Kündigung zahlen

Die FAU Halle konnte vor dem Arbeitsgericht Halle erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgehen. Der hallesche Pflegedienst Lebensdank 2.0 GmbH hatte versucht unter widersprüchlichen Gründen eine Pflegekraft zu kündigen. In einem gerichtlichen Vergleich wurde sich nun auf ein späteres Ende des Arbeitsverhältnisses und entsprechende Lohnnachzahlungen geeinigt. Nach langem Hinhalten hat das Unternehmen nun endlich gezahlt.

Das Pflegeunternehmen fiel im Laufe des Konfliktes besonders durch Unkenntnis und Missachtung sowohl von arbeitsrechtlichen Mindeststandards, als auch von pandemiebedingten lebensnotwendigen Hygienestandards negativ auf. So erfolgte die Kündigung nachdem der betroffene Kollege sich mehrfach über die mangelnde Qualität der Pflege- und Arbeitsbedingungen beschwert hatte und unmittelbar nachdem er einen positiven Coronatest vorlegte. Zudem berichtete er über Erfahrungen rassistischer Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Das ganze Verfahren wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf die Bedingungen in der Pflegebranche. Kolleg*innen, die wichtige Arbeit leisten, können unter widrigen Bedingungen nur schwerlichst ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen. Menschen, die Pflege brauchen, werden dadurch vernachlässigt und unnötigen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt. Es steht zu befürchten, dass dies kein Einzelfall ist. Verbesserungen sind nur in Sicht, wenn die Kolleg*innen sich stärker vernetzen und gewerkschaftlich organisieren.

Gewerkschaftliche Sprechstunde am 01.12.2021 ab 18:00 Uhr (und vorerst weiterhin) online

Wegen der derzeitigen Situation haben wir uns kurzfristig entschlossen die morgige gewerkschaftliche Sprechstunde nur online oder telefonisch anzubieten. Meldet euch dazu bitte per Mail an (sprechstunde-fauhal@fau.org), dann bekommt ihr den Link zu einem Online-Raum oder die Telefonnummer.

Solidarische Grüße, eure AG Sprechstunde

Öffentlicher Protest: Stoppt die Finanzierung der myanmarischen Militärjunta

Die FAU Halle hielt im Rahmen der Kampagne #BloodMoneyMyanmar zum Thema „Die Junta in Myanmar mordet – internationale Konzerne verdienen mit“, am 30.10.2021 eine Kundgebung vor der H&M-Filiale in der Haupteinkaufsmeile von Halle ab.
Wir möchten an dieser Stelle den Redebeitrag veröffentlichen.
Weitere Informationen zur internationalen Kampagne gibt es hier: https://www.fau.org/kaempfe-und-kampagnen/bloodmoneymyanmar und hier (english): https://globalmayday.net/bloodmoneymyanmar/

Zudem berichtete ein hallesches Online-Nachrichtenmagazin: https://dubisthalle.de/protest-auf-dem-boulevard-in-halle-stoppt-die-finanzierung-der-myanmarischen-militaerjunta

Redebeitrag der Kundgebung (eine Kurzfassung findet sich darunter):
Im Rahmen der Blood Money Campaign unterstützen wir die Arbeiter:innen in Myanmar. Der Protest richtet sich in erster Linie gegen die Erdöl – und Gasindustrie. Doch auch die Textilindustrie steht in der Kritik.

Im Februar diesen Jahres haben sich Militärs in Myanmar an die Macht geputscht und regieren das Land nun mit aller Härte und Repression. Arbeiter:innen haben im März landesweit gegen die Unterdrückung der Militärdiktatur demonstriert.

In diesem Zuge startete die Protestbewegung eine internationale Kampagne, die Blood Money Campaign, um auf die Situation vor Ort aufmerksam zu machen und durch öffentliches Anprangern vor allem große westliche Konzerne von ihren Investitionen in Myanmar abzubringen.
Konzerne wie die Öl-Riesen Chevron und Total, Unternehmen wie DHL, MAN und VW, Bekleidungsfirmen wie Primark, H&M und Adidas. Sie alle betreiben Geschäfte in Myanmar, zahlen Steuern und unterstützen damit ein gewalttätiges Regime. Tausende Menschen und Demonstrant:innen wurden seitdem festgenommen, gefoltert und ermordet.

Die Textilindustrie schreibt eine lange wirtschaftliche Erfolgsgeschichte in Myanmar. Millionen von Einnahmen, die der Staat dank hoher Nachfrage auf dem westlichen Markt und mithilfe billiger Arbeitskräfte im eigenen Land erwirtschaftet hat.

Auch Primark, Adidas und H&M, alles große westliche Textilkonzerne haben in Myanmar Tradition und profitieren von den günstigen Wirtschaftsbeziehungen. Sie lassen weiterhin vor Ort produzieren und sind damit für die miserablen Arbeitsbedingungen der Textilarbeiterinnen verantwortlich.

Trotz kurzer Unterbrechung der Zusammenarbeit im März, weil der Staat gegen die Menschenrechte verstoßen hat, nahm H&M die Beziehungen mit Myanmar nun wieder auf. Die Menschenrechtsverletzungen gehen weiter.

Wie soll allen Beschäftigten ein existenzsichernder Lohn gezahlt werden können? Wie werden Arbeiterinnen, die sich gewerkschaftlich organisieren behandelt? Wie wird die Einhaltung der Ethikcodes von H&M garantiert, in einem Land, in dem friedlicher Protest gegen Diktatur und Ausbeutung niedergeschlagen wird?
Was wir von der Protestbewegung in Myanmar wissen ist, dass die Arbeitsbedingungen in den Fabriken noch miserabler geworden sind. Gewerkschafter:innen werden gekündigt, Demonstrant:innen verlieren ihren Job. Der Lohn reicht nicht zum Überleben. Die Arbeiter:innen in Myanmar werden brutal verfolgt und entrechtet. Wie ist die Produktion unter solch menschenverachtenden Umständen überhaupt noch tragbar?

Von Anfang an rief die Protestbewegung dazu auf, Produkte und Dienstleistungen zu boykottieren, die mit der Militärjunta in Verbindung stehen.
Wir schließen uns dem Protest an und fordern die Großkonzerne dazu auf, ihre Zusammenarbeit mit dem diktatorischen Staat sofort zu beenden.

Wir fordern ein Ende der Investitionen in Myanmar. Den Militärs muss sofort die wirtschaftliche Grundlage, auf der sie ihre Gewaltherrschaft aufbauen, entzogen werden.

Wir erklären uns solidarisch mit allen Textilarbeiter:innen, Gewerkschafter:innen und Streikenden in Myanmar und weltweit. Wir verurteilen das Schweigen und Verhalten aller daran beteiligten Konzerne.
Wir fordern eine öffentliche Stellungnahme zu den Produktionsverhältnissen und den Forderungen der Protestbewegung!

1. Stoppt alle Einkommensströme von internationalen Unternehmen an das Militärregime!
2. Alle für die Regierung bestimmten Zahlungen müssen eingefroren werden, bis die Demokratie in Myanmar wiederhergestellt ist.
3. Regierungen auf internationaler Ebene sollen Sanktionen gegen den staatlichen Ölkonzern Myanmars verhängen, deren Gelder nun das Militär kontrolliert!
Was ihr tun könnt:

Schließt euch der Kampagne an und teilt die Forderungen und Hashtags der Protestbewegung auf den sozialen Medien!
Bleibt über die aktuellen Entwicklungen der Kampagne informiert und informiert andere!
Und was wir sowieso alle machen sollten: Fragt euch beim nächsten Einkauf: Brauche ich dieses T-Shirt wirklich? Woher kommt es?

Kurzfassung des Redebeitrags:

Im Rahmen der Blood Money Campaign unterstützen wir die Arbeiter:innen in Myanmar.

Nach dem Militärputsch in Myanmar streiken Arbeiter:innen seit Monaten und demonstrieren gegen die Unterdrückung. Tausende Menschen und Demonstrant:innen wurden seitdem vom Regime festgenommen, gefoltert und ermordet. Große westliche Konzerne tragen durch finanzielle Investitionen maßgeblich zum Machterhalt der Militärdiktatur bei. Dazu gehören VW, DHL, Total, MAN und Modefirmen wie Primark, Adidas und H&M.

Wir fordern:

1. Stoppt alle Einkommensströme von internationalen Unternehmen an das Militärregime!
2. Alle für die Regierung bestimmten Zahlungen müssen eingefroren werden, bis die Demokratie in Myanmar wiederhergestellt ist.
3. Regierungen auf internationaler Ebene sollen Sanktionen gegen den staatlichen Ölkonzern Myanmars verhängen, deren Gelder nun das Militär kontrolliert!

[HAL] FAU Halle erfolgreich gegen Lohnprellerei

Basisgewerkschaft klagt erfolgreich gegen Reinigungsfirma und kritisiert mangelnde Hygienestandards

Das Arbeitsgericht Halle hat das Reinigungsunternehmen RWS Gebäudeservice GmbH dazu verurteilt, einer ehemaligen Mitarbeiterin 200 Euro zu zahlen. Die Firma hatte der Frau zu wenig Lohn gezahlt. Zuvor hatten sowohl die FAU als auch die Mitarbeiterin selbst die Firma mehrfach auf die fehlenden Zahlungen hingewiesen. Das Unternehmen hat die Forderungen ignoriert, bis das Verfahren vor Gericht ging. Nun hat das Unternehmen endlich reagiert und das Geld überwiesen.

Das Unternehmen hatte im letzten Monat der Anstellung nur die Hälfte des Lohnes bezahlt. Daraufhin legte die Klägerin Beschwerde ein. Trotz eines Arbeitsvertrages, der von 15 Wochenstunden ausging, wurde ihr für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine zweite Person zugeteilt und die Stundenzahl dann um die Hälfte gekürzt, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Dies geschah, obwohl der Klägerin auf Nachfrage zugesichert wurde, dass sie, wie im Vertrag vereinbart, weiter entlohnt wird.

Neben der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards geht das Unternehmen verantwortungslos mit Hygienestandards um. So beklagt die ehemalige Angestellte, dass es während ihrer Beschäftigung immer wieder an notwendigen Arbeitsmitteln wie Wischmopps und Müllbeuteln fehlte.

Diese Bedingungen verschärften sich innerhalb der Pandemie. Die Reinigungsfirma forderte die Mitarbeiterin zum Beispiel Anfang des Jahres dazu auf, zur Arbeit zu erscheinen, obwohl diese meldete, dass sie Kontakt zu einer nachweislich positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte. Zudem wurden der Angestellten während ihrer Einsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen seit September des vergangenen Jahres keine Masken zur Verfügung gestellt.

„Wir müssen zum wiederholten Mal feststellen, dass systemrelevante Arbeiten, wie die Reinigung von öffentlichen und privaten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Aufgaben sind, die nicht marktwirtschaftlich organisiert werden können“, so Jay Parker, Sprecherin der Gewerkschaft: „Unter kapitalistischen Bedingungen fallen die Bedürfnisse der Menschen hinter die Systemlogiken von Schnelligkeit und die damit einhergehende unzureichende Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben zurück.“

Parker stellt fest: „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Unternehmen, gerade auch in Situationen wie der der Pandemie, arbeitsrechtliche Mindeststandards missachten und den notwendigen Gesundheitsschutz für Angestellte und Kund*innen ignorieren.  Der Ausgang dieser Auseinandersetzung zeigt, dass es sich lohnt für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten und sich gewerkschaftlich zu organisieren.“

[HAL] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt

FAU Halle kritisiert verantwortungslosen Umgang in der Pandemie von halleschem Pflegedienst

Nachdem eine Pflegekraft Mitte März nach einem positiven Corona-Schnelltest seitens der halleschen Lebensdank 2.0 GmbH gekündigt wurde, fand am 02.07.2021 die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle statt.

Der Pfleger war Mitte März erkrankt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest während der Arbeitszeit bestätigt wurde. Durch einen weiteren, jedoch unsachgemäß durchgeführten Schnell-Test seitens einer Mitarbeiterin sollte seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden. Er erhielt die Anweisung weiterzuarbeiten. Dies obwohl seine Aussagen durch einen PCR-Test bestätigt wurden. Einen Tag später erhielt er die Kündigung und wurde aus sämtlichen Kommunikationsstrukturen des Unternehmens ausgeschlossen.

Das Unternehmen hatte zunächst mit Verweis auf die Probezeit gekündigt, welche jedoch bereits abgelaufen war. Daraufhin erging sich die Anwältin des Pflegedienstes während der Verhandlung in wenig glaubhaften Andeutungen über angebliches Fehlverhaten des Angestellten. Etwaige Vergleichsbereitschaft ließ sie vollständig vermissen und so geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Die FAU Halle erhebt schwere Vorwürfe gegen das Pflegeunternehmen im Umgang mit der Pandemie: „Der ganze Fall wirft ein erschreckendes Bild auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen, in dem ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Patientinnen eigentlich an erster Stelle stehen sollte“, so Jay Parker, Sprecherin der Basisgewerkschaft. Und das ist noch nicht alles. So berichtet der Betroffene von regelmäßigen Ausgrenzungen und Zurückweisungen, welche er und andere migrantische Kolleginnen erleiden mussten. Nachdem er das Problem der Geschäftsführerin meldete, ignorierte sie dies und blockierte die Kommunikation.

Probleme mit diesem Pflegedienst sind nicht neu. Bereits 2018 hatten drei Angestellte mit der FAU Halle gesetzlich zustehende Nachtzuschläge gegenüber dem Vorläuferunternehmen „Lebensdank“ einklagen müssen. Während dieser Auseinandersetzung fiel die Geschäftsführung besonders negtativ auf. So ging sie gegen die Meinungsfreiheit vor und versuchte öffentliche Kritik seitens der FAU Halle gerichtlich zu unterbinden, was jedoch scheiterte. Zudem berichteten ehemalige Angestellte von Ermittlungen gegen den Pflegedienst wegen Sozialbetrugs im Gesundheitswesen. Im Anschluss daran wurde seitens der Geschäftsführerin letztlich das aktuelle Unternernehmen Lebensdank 2.0 gegründet. Es scheint jedoch, dass sich an der Unternehmenspraxis nichts geändert hat.

Zudem stellte die Anwältin des Pflegedienstes die Gewerkschaftseigenschaft der FAU Halle, sowie deren Recht ihre Mitglieder gerichtlich zu vertreten, in Frage. „Das ist nicht das erste Mal, dass angezweifelt wird, dass wir für unsere Rechte eintreten dürfen, obwohl auch Gerichte dies immer wieder festgestellt haben, auch gegenüber der gegnerischen Anwältin“, kritisiert Jay Parker, Sprecherin der FAU Halle. „Wir müssen dies als gewerkschaftlichsfeindlichen Angriff auf unsere Rechte als Arbeiter*innen begreifen, welchen wir auf das Schärfste verurteilen“.

Am 22. Oktober um 9:45 wird der Kammertermin am Arbeitsgericht Halle stattfinden.

Arbeit als Arbeit anerkennen

Keine Einigung zwischen dem Café „Roter Horizont“ und der Gewerkschaft FAU Halle vor Gericht

Am 18.03.2021 vertrat die Freie Arbeiter*innen-Union Halle (FAU) einen Angestellten des Cafés „Roter Horizont“ vor dem Arbeitsgericht Halle. Im Arbeitsrechtsstreit mit der Handelshaus Hansen Connoisseur UG um ausstehende Lohnforderungen kam es bei dem Gütetermin zu keiner Einigung. Die Kammerverhandlung soll nun Ende Juni stattfinden.

Üblich ist es, dass zum Gütetermin eines Arbeitsrechtsstreits unter der Vermittlung eines Richters ein Vergleich angestrebt wird, der eine Gerichtsverhandlung unnötig macht. Dagegen wehrte sich aber der Geschäftsführer Steffen Hansen, der nicht persönlich erschien. Über seinen Rechtsanwalt Johannes Menke, der auch im Stadtrat sitzt, ließ er verkünden, dass er einen Vergleich kategorisch ausschließe und wiederholte unablässig, dass es lediglich ein „Einfühlungsverhältnis“, kein Arbeitsverhältnis gegeben habe.

Der Sprecher der FAU Halle kommentierte die vor Gericht erstmals ausgesprochene Einordnung als „Einfühlungsverhältnis“ als unhaltbar. Er erklärte weiter: „Während eines Einfühlungsverhältnisses darf explizit keine Arbeitspflicht übernommen werden. Auf Anweisung ein halbes Dutzend 50l-Fässer durch enge Treppen in den Keller tragen, ist nicht Bestandteil einer solchen Einfühlung, sondern das, was es auf den ersten Blick zu sein scheint: Arbeit, die bezahlt werden muss.“

Die FAU habe auf Wunsch des Vertretenen stets darauf hingewirkt, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
„Da Herr Hansen an einem Vergleich nicht interessiert ist, werden wir nun vor Gericht beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab.“, so der Sprecher der FAU Halle weiter. Der Klagewert steigt unterdessen in den mittleren vierstelligen Bereich.

Halle, den 24.03.2021

Update 26.3.2024: Die FAU Halle konnte im Kammertermin alle Ansprüche gegen Steffen Hansen durchsetzen. Gewissermaßen ein Sieg auf ganzer Linie. Hansen legte danach mit der Begründung Berufung ein, dass im Urteil der ersten Instanz eine Firma zur Lohnzahlung verurteilt worden war, die tatsächlich keinen Arbeitsvertrag mit unserem Mitglied geschlossen habe. Leider folgte das Landesarbeitsgericht im Dezember 2023 dieser Rechtsauffassung und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht zurück. In der Sache gab der vorsitzende Richter der FAU Recht, dass es sich um ein zu entlohnendes Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Zur Klärung, welche von Hansens damals parallel existierenden Firmen nun zahlungspflichtig ist, wird es voraussichtlich im Laufe dieses Jahres einen erneuten Prozess vor dem Arbeitsgericht geben.

Kein Lohn in der Gastro

Die Geschäftsführung setzt sich über Rechte eines Beschäftigten hinweg und ignoriert Gesprächsangebote der Gewerkschaft. Die FAU reicht nun Klage ein.

Die Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Halle reichte heute am 19.02.2021 Lohnklage gegen die Handelshaus Hansen Connoisseur UG ein. Der Geschäftsführer Steffen Hansen verweigert einem seiner Angestellten seit mehreren Monaten die Lohnzahlung.

Der Angestellte bestand auf die vollständige Bezahlung seiner Einarbeitung, woraufhin Hansen wörtlich mitteilte, dass er Einarbeitungszeit grundsätzlich nicht bezahle. Außerdem leugnet er nun, dass es je ein Arbeitsverhältnis gab. Die FAU klagt auf die vollständige Bezahlung der Einarbeitung, auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, in der der Angestellte aber nicht arbeiten durfte und auf Abgeltung der Urlaubsansprüche von 2020.

„Mündliche Arbeitsverträge haben genauso Gültigkeit wie schriftliche und der Betroffene hatte bereits für den Roten Horizont gearbeitet. Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, es gäbe keinen Vertrag, zeugt von grober Ignoranz gegenüber fundamentalen Arbeitsrechten“, so der Sprecher der FAU Halle. „Und selbstverständlich muss die Einarbeitung bezahlt werden.“

„Wir wissen, dass es der Gastro-Branche gerade nicht gut geht, aber auch die Angestellten müssen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank füllen. Auf ein Gesprächsangebot ist der Geschäftsführer nicht eingegangen, darum bleibt uns nur der Weg zum Gericht“, so der Sprecher der FAU Halle.

Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung zum Fall: https://www.mz-web.de/halle-saale/kein-geld-fuer-gastro-job–angestellter-klagt-nach-nicht-gezahltem-lohn-38097692?fbclid=IwAR0lscGvzsj5JXoFXzbsaz0xzX3_G–R9D38TcYjBeM5DAdyDjMU4X44iME

Interview bei Radio Corax: https://radiocorax.de/kein-lohn-in-der-gastro-fau-reicht-klage-ein/

Konsequenter Antifaschismus statt Gesetzesverschärfungen!

Die FAU Halle und die FAU Magdeburg sowie viele weitere Gruppen aus Sachsen-Anhalt haben die Stellungnahme gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachen-Anhalt mitunterzeichnet.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung dies als eine Maßnahme im Kampf gegen Rechts darstellt, um die Kundgebungen und Demos eines stadtbekannten halleschen Nazis verbieten zu können. Allerdings werden die rechtlich bereits vorhandenen Möglichkeiten nicht konsequent von Versammlungsbehörde und Polizei angewandt, wie z. B. Journalist:innen zu schützen oder das Verfolgen von Straftaten wie bspw. Volksverhetzung und Bedrohung.

Letztendlich können die geplanten Verschärfungen gegen alle Demonstrationen eingesetzt werden. Dies wird besonders im Begriff „öffentliche Ordnung“ deutlich, welches zusätzlich zur bisherigen „öffentlichen Sicherheit“ neu eingeführt werden soll. Der Begriff beinhaltet einen sehr großen Auslegungsspielraum, denn er beschreibt die „Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens“. Bei einer unmittelbaren Gefahr für die „öffentliche Ordnung“ sollen Versammlungen künftig beschränkt oder verboten werden können.

Rassismus und Antisemitismus ist nicht durch das Verbot von einigen Versammlungen beizukommen, denn es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, was einen konsequenten Antifaschismus in allen Bereichen erfordert!

Die gesamte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden:
https://transit-magazin.de/2021/01/konsequenter-antifaschismus-statt-einschraenkungen/

Aufruf: Kein Fußbreit den Faschisten¹!

Wir teilen hier solidarisch den Aufruf unseres Schwestersyndikats in Magdeburg: https://magdeburg.fau.org/2021/01/06/aufruf-kein-fussbreit-den-faschisten%c2%b9/

Am 16.01.2021 werden Faschisten¹ zum wiederholten Male versuchen, sich die Straßen von Magdeburg zu nehmen. Als Anlass nehmen sie den Großangriff der Alliierten-Bomber in der Nacht vom 16. Januar 1945. Dabei verdrehen sie die Geschichte und stellen unsere Stadt Magdeburg als unschuldiges Opfer dar.

Dabei war die von den Nazis glorifizierte Festungsstadt Magdeburg als Rüstungsstadt von strategischer Bedeutung für den Krieg. Mit dem Poltewerk, einem der größten Munitionshersteller der Welt oder dem Krupp-Grusonwerk, einem wichtigen Kanonen- und Panzerproduzenten, war Magdeburg ein wichtiger Bestandteil der Rüstungsindustrie des nationalsozialistischen Deutschlands. Durch die zentrale Lage der Stadt innerhalb des Deutschen Reiches und ihre gut ausgebauten Bahnstrecken war sie auch hinsichtlich der Infrastruktur von Bedeutung. Darüber hinaus gab es auch mehrere „KZ-Außenlager“ in und unmittelbar um Magdeburg um die vernichtende Produktion am Laufen zu halten.
Diesen Geschichtsrevisionismus dürfen wir nicht unwidersprochen lassen! Es wird am Vorabend eine antifaschistische Demonstration geben², an der auch Mitglieder der FAU Magdeburg teilnehmen werden. Los geht es am 15.01. um 18 Uhr auf dem Opernplatz. Wir rufen dazu auf, sich zu beteiligen und antifaschistische, klassenkämpferische und basisdemokratische Akzente zu setzen. Für den 16.01. gibt es außerdem einen Aufruf zu Aktionen, Kundgebungen und Blockaden vom Bündnis „Solidarisches-Magdeburg“³.

Organisiert euch und passt aufeinander auf!
Kein Fußbreit den Faschisten – nicht im Betrieb und nicht auf der Straße!

p.s.: Achtet in Zeiten der Pandemie aufeinander: Falls es euch nicht gut geht, ihr erkältet seid oder zu einer Risikogruppe gehört, solltet ihr euch und andere schützen.

¹ Da einer der wichtigsten Bestandteile des Faschismus die patriarchale Gewalt ist, verzichten wir hier auf eine geschlechtsgerechte Sprache.
² www.de.indymedia.org/node/123639
³ www.solidarisches-magdeburg.org/

Langer Weg zu Mindeststandards – Pflegedienst zahlt endlich offene Lohnforderungen

Die Auseinandersetzung der FAU Halle mit dem Pflegedienst Lebensdank hat ein Ende genommen. Nach fast zwei Jahren bekamen ehemalige Pflegehilfskräfte ihre ausstehenden Löhne. Auf dem Weg dorthin wurden ihnen von der Firma aber mehrere Steine in den Weg gelegt.

Anfang September zahlte der Pflegedienst Lebensdank die letzte Rate von insgesamt etwa 3500€ an ausstehenden Löhnen der drei ehemaligen Pflegehilfskräfte. Diese wurden zusammen mit sechs KollegInnen und den beiden Patienten, die sie betreuten, im November 2018 gekündigt. Gemeinsam mit der FAU hatten sie im November 2019 ein Gerichtsurteil erwirkt.

Flyeraktion vor dem Büro des Pflegedienstes

„Zum Glück hatten wir uns schon vorher als Betriebsgruppe organisiert und konnten gemeinsam erreichen, dass wir auch bezahlten Urlaub bekommen. Aus dieser Erfahrung haben wir Kraft geschöpft um nach der Kündigung für die Nachzahlung von Nachtschichtzuschlägen zu kämpfen“, so eine der Pflegekräfte. Nachdem die Geschäftsführung Forderungsbriefe ignorierte, reichten sie mit Hilfe der FAU Klage ein und organisierten öffentlichen Protest. Daraufhin versuchte die Geschäftsführung die Basisgewerkschaft mit einer einstweiligen Verfügung mundtot zu machen, scheiterte damit aber vor Gericht.

Im November 2019 bekamen die drei ehemaligen Pfleger*Innen vor dem Arbeitsgericht Halle recht, doch das Urteil wurde erst im Mai 2020 rechtskräftig. Der Pflegedienst legte Berufung ein, begründete sie aber nie. Das kommt einem Rückzug der Berufung gleich. Ob das eine Verzögerungstaktik war?“

„Als wir dann zur Zahlung aufforderten, stellten wir fest, dass sich die Chefin durch Gründung einer neuen Firma aus der Verantwortung gezogen hatte. Sie nennen sich jetzt Lebensdank 2.0. Am 1. September kam nun die letzte von drei Raten bei unseren KollegInnen an“, so Alfred Metz, ein Sprecher der FAU Halle.