Basisgewerkschaft klagt erfolgreich gegen Reinigungsfirma und kritisiert mangelnde Hygienestandards
Das Arbeitsgericht Halle hat das Reinigungsunternehmen RWS Gebäudeservice GmbH dazu verurteilt, einer ehemaligen Mitarbeiterin 200 Euro zu zahlen. Die Firma hatte der Frau zu wenig Lohn gezahlt. Zuvor hatten sowohl die FAU als auch die Mitarbeiterin selbst die Firma mehrfach auf die fehlenden Zahlungen hingewiesen. Das Unternehmen hat die Forderungen ignoriert, bis das Verfahren vor Gericht ging. Nun hat das Unternehmen endlich reagiert und das Geld überwiesen.
Das Unternehmen hatte im letzten Monat der Anstellung nur die Hälfte des Lohnes bezahlt. Daraufhin legte die Klägerin Beschwerde ein. Trotz eines Arbeitsvertrages, der von 15 Wochenstunden ausging, wurde ihr für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine zweite Person zugeteilt und die Stundenzahl dann um die Hälfte gekürzt, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Dies geschah, obwohl der Klägerin auf Nachfrage zugesichert wurde, dass sie, wie im Vertrag vereinbart, weiter entlohnt wird.
Neben der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards geht das Unternehmen verantwortungslos mit Hygienestandards um. So beklagt die ehemalige Angestellte, dass es während ihrer Beschäftigung immer wieder an notwendigen Arbeitsmitteln wie Wischmopps und Müllbeuteln fehlte.
Diese Bedingungen verschärften sich innerhalb der Pandemie. Die Reinigungsfirma forderte die Mitarbeiterin zum Beispiel Anfang des Jahres dazu auf, zur Arbeit zu erscheinen, obwohl diese meldete, dass sie Kontakt zu einer nachweislich positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte. Zudem wurden der Angestellten während ihrer Einsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen seit September des vergangenen Jahres keine Masken zur Verfügung gestellt.
„Wir müssen zum wiederholten Mal feststellen, dass systemrelevante Arbeiten, wie die Reinigung von öffentlichen und privaten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Aufgaben sind, die nicht marktwirtschaftlich organisiert werden können“, so Jay Parker, Sprecherin der Gewerkschaft: „Unter kapitalistischen Bedingungen fallen die Bedürfnisse der Menschen hinter die Systemlogiken von Schnelligkeit und die damit einhergehende unzureichende Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben zurück.“
Parker stellt fest: „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Unternehmen, gerade auch in Situationen wie der der Pandemie, arbeitsrechtliche Mindeststandards missachten und den notwendigen Gesundheitsschutz für Angestellte und Kund*innen ignorieren. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung zeigt, dass es sich lohnt für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten und sich gewerkschaftlich zu organisieren.“