[HAL] FAU Halle erfolgreich gegen Lohnprellerei

Basisgewerkschaft klagt erfolgreich gegen Reinigungsfirma und kritisiert mangelnde Hygienestandards

Das Arbeitsgericht Halle hat das Reinigungsunternehmen RWS Gebäudeservice GmbH dazu verurteilt, einer ehemaligen Mitarbeiterin 200 Euro zu zahlen. Die Firma hatte der Frau zu wenig Lohn gezahlt. Zuvor hatten sowohl die FAU als auch die Mitarbeiterin selbst die Firma mehrfach auf die fehlenden Zahlungen hingewiesen. Das Unternehmen hat die Forderungen ignoriert, bis das Verfahren vor Gericht ging. Nun hat das Unternehmen endlich reagiert und das Geld überwiesen.

Das Unternehmen hatte im letzten Monat der Anstellung nur die Hälfte des Lohnes bezahlt. Daraufhin legte die Klägerin Beschwerde ein. Trotz eines Arbeitsvertrages, der von 15 Wochenstunden ausging, wurde ihr für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine zweite Person zugeteilt und die Stundenzahl dann um die Hälfte gekürzt, ohne dass eine neue Vereinbarung getroffen wurde. Dies geschah, obwohl der Klägerin auf Nachfrage zugesichert wurde, dass sie, wie im Vertrag vereinbart, weiter entlohnt wird.

Neben der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards geht das Unternehmen verantwortungslos mit Hygienestandards um. So beklagt die ehemalige Angestellte, dass es während ihrer Beschäftigung immer wieder an notwendigen Arbeitsmitteln wie Wischmopps und Müllbeuteln fehlte.

Diese Bedingungen verschärften sich innerhalb der Pandemie. Die Reinigungsfirma forderte die Mitarbeiterin zum Beispiel Anfang des Jahres dazu auf, zur Arbeit zu erscheinen, obwohl diese meldete, dass sie Kontakt zu einer nachweislich positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatte. Zudem wurden der Angestellten während ihrer Einsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen seit September des vergangenen Jahres keine Masken zur Verfügung gestellt.

„Wir müssen zum wiederholten Mal feststellen, dass systemrelevante Arbeiten, wie die Reinigung von öffentlichen und privaten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Aufgaben sind, die nicht marktwirtschaftlich organisiert werden können“, so Jay Parker, Sprecherin der Gewerkschaft: „Unter kapitalistischen Bedingungen fallen die Bedürfnisse der Menschen hinter die Systemlogiken von Schnelligkeit und die damit einhergehende unzureichende Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben zurück.“

Parker stellt fest: „Es zeigt sich einmal mehr, dass die Unternehmen, gerade auch in Situationen wie der der Pandemie, arbeitsrechtliche Mindeststandards missachten und den notwendigen Gesundheitsschutz für Angestellte und Kund*innen ignorieren.  Der Ausgang dieser Auseinandersetzung zeigt, dass es sich lohnt für bessere Arbeitsbedingungen einzutreten und sich gewerkschaftlich zu organisieren.“

[HAL] Pflegekraft nach positivem Corona-Test gekündigt

FAU Halle kritisiert verantwortungslosen Umgang in der Pandemie von halleschem Pflegedienst

Nachdem eine Pflegekraft Mitte März nach einem positiven Corona-Schnelltest seitens der halleschen Lebensdank 2.0 GmbH gekündigt wurde, fand am 02.07.2021 die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Halle statt.

Der Pfleger war Mitte März erkrankt, was bei einem positiven Corona-Schnelltest während der Arbeitszeit bestätigt wurde. Durch einen weiteren, jedoch unsachgemäß durchgeführten Schnell-Test seitens einer Mitarbeiterin sollte seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden. Er erhielt die Anweisung weiterzuarbeiten. Dies obwohl seine Aussagen durch einen PCR-Test bestätigt wurden. Einen Tag später erhielt er die Kündigung und wurde aus sämtlichen Kommunikationsstrukturen des Unternehmens ausgeschlossen.

Das Unternehmen hatte zunächst mit Verweis auf die Probezeit gekündigt, welche jedoch bereits abgelaufen war. Daraufhin erging sich die Anwältin des Pflegedienstes während der Verhandlung in wenig glaubhaften Andeutungen über angebliches Fehlverhaten des Angestellten. Etwaige Vergleichsbereitschaft ließ sie vollständig vermissen und so geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Die FAU Halle erhebt schwere Vorwürfe gegen das Pflegeunternehmen im Umgang mit der Pandemie: „Der ganze Fall wirft ein erschreckendes Bild auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen, in dem ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Patientinnen eigentlich an erster Stelle stehen sollte“, so Jay Parker, Sprecherin der Basisgewerkschaft. Und das ist noch nicht alles. So berichtet der Betroffene von regelmäßigen Ausgrenzungen und Zurückweisungen, welche er und andere migrantische Kolleginnen erleiden mussten. Nachdem er das Problem der Geschäftsführerin meldete, ignorierte sie dies und blockierte die Kommunikation.

Probleme mit diesem Pflegedienst sind nicht neu. Bereits 2018 hatten drei Angestellte mit der FAU Halle gesetzlich zustehende Nachtzuschläge gegenüber dem Vorläuferunternehmen „Lebensdank“ einklagen müssen. Während dieser Auseinandersetzung fiel die Geschäftsführung besonders negtativ auf. So ging sie gegen die Meinungsfreiheit vor und versuchte öffentliche Kritik seitens der FAU Halle gerichtlich zu unterbinden, was jedoch scheiterte. Zudem berichteten ehemalige Angestellte von Ermittlungen gegen den Pflegedienst wegen Sozialbetrugs im Gesundheitswesen. Im Anschluss daran wurde seitens der Geschäftsführerin letztlich das aktuelle Unternernehmen Lebensdank 2.0 gegründet. Es scheint jedoch, dass sich an der Unternehmenspraxis nichts geändert hat.

Zudem stellte die Anwältin des Pflegedienstes die Gewerkschaftseigenschaft der FAU Halle, sowie deren Recht ihre Mitglieder gerichtlich zu vertreten, in Frage. „Das ist nicht das erste Mal, dass angezweifelt wird, dass wir für unsere Rechte eintreten dürfen, obwohl auch Gerichte dies immer wieder festgestellt haben, auch gegenüber der gegnerischen Anwältin“, kritisiert Jay Parker, Sprecherin der FAU Halle. „Wir müssen dies als gewerkschaftlichsfeindlichen Angriff auf unsere Rechte als Arbeiter*innen begreifen, welchen wir auf das Schärfste verurteilen“.

Am 22. Oktober um 9:45 wird der Kammertermin am Arbeitsgericht Halle stattfinden.

Arbeit als Arbeit anerkennen

Keine Einigung zwischen dem Café „Roter Horizont“ und der Gewerkschaft FAU Halle vor Gericht

Am 18.03.2021 vertrat die Freie Arbeiter*innen-Union Halle (FAU) einen Angestellten des Cafés „Roter Horizont“ vor dem Arbeitsgericht Halle. Im Arbeitsrechtsstreit mit der Handelshaus Hansen Connoisseur UG um ausstehende Lohnforderungen kam es bei dem Gütetermin zu keiner Einigung. Die Kammerverhandlung soll nun Ende Juni stattfinden.

Üblich ist es, dass zum Gütetermin eines Arbeitsrechtsstreits unter der Vermittlung eines Richters ein Vergleich angestrebt wird, der eine Gerichtsverhandlung unnötig macht. Dagegen wehrte sich aber der Geschäftsführer Steffen Hansen, der nicht persönlich erschien. Über seinen Rechtsanwalt Johannes Menke, der auch im Stadtrat sitzt, ließ er verkünden, dass er einen Vergleich kategorisch ausschließe und wiederholte unablässig, dass es lediglich ein „Einfühlungsverhältnis“, kein Arbeitsverhältnis gegeben habe.

Der Sprecher der FAU Halle kommentierte die vor Gericht erstmals ausgesprochene Einordnung als „Einfühlungsverhältnis“ als unhaltbar. Er erklärte weiter: „Während eines Einfühlungsverhältnisses darf explizit keine Arbeitspflicht übernommen werden. Auf Anweisung ein halbes Dutzend 50l-Fässer durch enge Treppen in den Keller tragen, ist nicht Bestandteil einer solchen Einfühlung, sondern das, was es auf den ersten Blick zu sein scheint: Arbeit, die bezahlt werden muss.“

Die FAU habe auf Wunsch des Vertretenen stets darauf hingewirkt, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
„Da Herr Hansen an einem Vergleich nicht interessiert ist, werden wir nun vor Gericht beweisen, dass es ein Arbeitsverhältnis gab.“, so der Sprecher der FAU Halle weiter. Der Klagewert steigt unterdessen in den mittleren vierstelligen Bereich.

Halle, den 24.03.2021

Update 26.3.2024: Die FAU Halle konnte im Kammertermin alle Ansprüche gegen Steffen Hansen durchsetzen. Gewissermaßen ein Sieg auf ganzer Linie. Hansen legte danach mit der Begründung Berufung ein, dass im Urteil der ersten Instanz eine Firma zur Lohnzahlung verurteilt worden war, die tatsächlich keinen Arbeitsvertrag mit unserem Mitglied geschlossen habe. Leider folgte das Landesarbeitsgericht im Dezember 2023 dieser Rechtsauffassung und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht zurück. In der Sache gab der vorsitzende Richter der FAU Recht, dass es sich um ein zu entlohnendes Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Zur Klärung, welche von Hansens damals parallel existierenden Firmen nun zahlungspflichtig ist, wird es voraussichtlich im Laufe dieses Jahres einen erneuten Prozess vor dem Arbeitsgericht geben.

Kein Lohn in der Gastro

Die Geschäftsführung setzt sich über Rechte eines Beschäftigten hinweg und ignoriert Gesprächsangebote der Gewerkschaft. Die FAU reicht nun Klage ein.

Die Freie Arbeiter*innen-Union (FAU) Halle reichte heute am 19.02.2021 Lohnklage gegen die Handelshaus Hansen Connoisseur UG ein. Der Geschäftsführer Steffen Hansen verweigert einem seiner Angestellten seit mehreren Monaten die Lohnzahlung.

Der Angestellte bestand auf die vollständige Bezahlung seiner Einarbeitung, woraufhin Hansen wörtlich mitteilte, dass er Einarbeitungszeit grundsätzlich nicht bezahle. Außerdem leugnet er nun, dass es je ein Arbeitsverhältnis gab. Die FAU klagt auf die vollständige Bezahlung der Einarbeitung, auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, in der der Angestellte aber nicht arbeiten durfte und auf Abgeltung der Urlaubsansprüche von 2020.

„Mündliche Arbeitsverträge haben genauso Gültigkeit wie schriftliche und der Betroffene hatte bereits für den Roten Horizont gearbeitet. Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, es gäbe keinen Vertrag, zeugt von grober Ignoranz gegenüber fundamentalen Arbeitsrechten“, so der Sprecher der FAU Halle. „Und selbstverständlich muss die Einarbeitung bezahlt werden.“

„Wir wissen, dass es der Gastro-Branche gerade nicht gut geht, aber auch die Angestellten müssen ihre Miete bezahlen und den Kühlschrank füllen. Auf ein Gesprächsangebot ist der Geschäftsführer nicht eingegangen, darum bleibt uns nur der Weg zum Gericht“, so der Sprecher der FAU Halle.

Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung zum Fall: https://www.mz-web.de/halle-saale/kein-geld-fuer-gastro-job–angestellter-klagt-nach-nicht-gezahltem-lohn-38097692?fbclid=IwAR0lscGvzsj5JXoFXzbsaz0xzX3_G–R9D38TcYjBeM5DAdyDjMU4X44iME

Interview bei Radio Corax: https://radiocorax.de/kein-lohn-in-der-gastro-fau-reicht-klage-ein/

Konsequenter Antifaschismus statt Gesetzesverschärfungen!

Die FAU Halle und die FAU Magdeburg sowie viele weitere Gruppen aus Sachsen-Anhalt haben die Stellungnahme gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachen-Anhalt mitunterzeichnet.
Hintergrund ist, dass die Landesregierung dies als eine Maßnahme im Kampf gegen Rechts darstellt, um die Kundgebungen und Demos eines stadtbekannten halleschen Nazis verbieten zu können. Allerdings werden die rechtlich bereits vorhandenen Möglichkeiten nicht konsequent von Versammlungsbehörde und Polizei angewandt, wie z. B. Journalist:innen zu schützen oder das Verfolgen von Straftaten wie bspw. Volksverhetzung und Bedrohung.

Letztendlich können die geplanten Verschärfungen gegen alle Demonstrationen eingesetzt werden. Dies wird besonders im Begriff „öffentliche Ordnung“ deutlich, welches zusätzlich zur bisherigen „öffentlichen Sicherheit“ neu eingeführt werden soll. Der Begriff beinhaltet einen sehr großen Auslegungsspielraum, denn er beschreibt die „Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln des Zusammenlebens“. Bei einer unmittelbaren Gefahr für die „öffentliche Ordnung“ sollen Versammlungen künftig beschränkt oder verboten werden können.

Rassismus und Antisemitismus ist nicht durch das Verbot von einigen Versammlungen beizukommen, denn es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, was einen konsequenten Antifaschismus in allen Bereichen erfordert!

Die gesamte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden:
https://transit-magazin.de/2021/01/konsequenter-antifaschismus-statt-einschraenkungen/

Aufruf: Kein Fußbreit den Faschisten¹!

Wir teilen hier solidarisch den Aufruf unseres Schwestersyndikats in Magdeburg: https://magdeburg.fau.org/2021/01/06/aufruf-kein-fussbreit-den-faschisten%c2%b9/

Am 16.01.2021 werden Faschisten¹ zum wiederholten Male versuchen, sich die Straßen von Magdeburg zu nehmen. Als Anlass nehmen sie den Großangriff der Alliierten-Bomber in der Nacht vom 16. Januar 1945. Dabei verdrehen sie die Geschichte und stellen unsere Stadt Magdeburg als unschuldiges Opfer dar.

Dabei war die von den Nazis glorifizierte Festungsstadt Magdeburg als Rüstungsstadt von strategischer Bedeutung für den Krieg. Mit dem Poltewerk, einem der größten Munitionshersteller der Welt oder dem Krupp-Grusonwerk, einem wichtigen Kanonen- und Panzerproduzenten, war Magdeburg ein wichtiger Bestandteil der Rüstungsindustrie des nationalsozialistischen Deutschlands. Durch die zentrale Lage der Stadt innerhalb des Deutschen Reiches und ihre gut ausgebauten Bahnstrecken war sie auch hinsichtlich der Infrastruktur von Bedeutung. Darüber hinaus gab es auch mehrere „KZ-Außenlager“ in und unmittelbar um Magdeburg um die vernichtende Produktion am Laufen zu halten.
Diesen Geschichtsrevisionismus dürfen wir nicht unwidersprochen lassen! Es wird am Vorabend eine antifaschistische Demonstration geben², an der auch Mitglieder der FAU Magdeburg teilnehmen werden. Los geht es am 15.01. um 18 Uhr auf dem Opernplatz. Wir rufen dazu auf, sich zu beteiligen und antifaschistische, klassenkämpferische und basisdemokratische Akzente zu setzen. Für den 16.01. gibt es außerdem einen Aufruf zu Aktionen, Kundgebungen und Blockaden vom Bündnis „Solidarisches-Magdeburg“³.

Organisiert euch und passt aufeinander auf!
Kein Fußbreit den Faschisten – nicht im Betrieb und nicht auf der Straße!

p.s.: Achtet in Zeiten der Pandemie aufeinander: Falls es euch nicht gut geht, ihr erkältet seid oder zu einer Risikogruppe gehört, solltet ihr euch und andere schützen.

¹ Da einer der wichtigsten Bestandteile des Faschismus die patriarchale Gewalt ist, verzichten wir hier auf eine geschlechtsgerechte Sprache.
² www.de.indymedia.org/node/123639
³ www.solidarisches-magdeburg.org/

Langer Weg zu Mindeststandards – Pflegedienst zahlt endlich offene Lohnforderungen

Die Auseinandersetzung der FAU Halle mit dem Pflegedienst Lebensdank hat ein Ende genommen. Nach fast zwei Jahren bekamen ehemalige Pflegehilfskräfte ihre ausstehenden Löhne. Auf dem Weg dorthin wurden ihnen von der Firma aber mehrere Steine in den Weg gelegt.

Anfang September zahlte der Pflegedienst Lebensdank die letzte Rate von insgesamt etwa 3500€ an ausstehenden Löhnen der drei ehemaligen Pflegehilfskräfte. Diese wurden zusammen mit sechs KollegInnen und den beiden Patienten, die sie betreuten, im November 2018 gekündigt. Gemeinsam mit der FAU hatten sie im November 2019 ein Gerichtsurteil erwirkt.

Flyeraktion vor dem Büro des Pflegedienstes

„Zum Glück hatten wir uns schon vorher als Betriebsgruppe organisiert und konnten gemeinsam erreichen, dass wir auch bezahlten Urlaub bekommen. Aus dieser Erfahrung haben wir Kraft geschöpft um nach der Kündigung für die Nachzahlung von Nachtschichtzuschlägen zu kämpfen“, so eine der Pflegekräfte. Nachdem die Geschäftsführung Forderungsbriefe ignorierte, reichten sie mit Hilfe der FAU Klage ein und organisierten öffentlichen Protest. Daraufhin versuchte die Geschäftsführung die Basisgewerkschaft mit einer einstweiligen Verfügung mundtot zu machen, scheiterte damit aber vor Gericht.

Im November 2019 bekamen die drei ehemaligen Pfleger*Innen vor dem Arbeitsgericht Halle recht, doch das Urteil wurde erst im Mai 2020 rechtskräftig. Der Pflegedienst legte Berufung ein, begründete sie aber nie. Das kommt einem Rückzug der Berufung gleich. Ob das eine Verzögerungstaktik war?“

„Als wir dann zur Zahlung aufforderten, stellten wir fest, dass sich die Chefin durch Gründung einer neuen Firma aus der Verantwortung gezogen hatte. Sie nennen sich jetzt Lebensdank 2.0. Am 1. September kam nun die letzte von drei Raten bei unseren KollegInnen an“, so Alfred Metz, ein Sprecher der FAU Halle.

Infos zu unserer Arbeit während des „Teillockdown“

Liebe Freund*innen der FAU Halle,

wegen der notwendigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben wir unsere Arbeit momentan wieder umgestellt.

Alle öffentlichen Veranstaltungen (insbesondere unser Tresen und die Sprechstunde) sind bis auf Weiteres abgesagt!

Die gewerkschaftliche Beratung findet seit März generell auch telefonisch statt: Montag bis Freitag je 16.00 bis 18.00 Uhr, 0176 544 702 63
Ein persönliches Treffen mit zwei Menschen ist bei Bedarf möglich.

Der Tresen wird im November vorraussichtlich als „Onlinetresen“ statt Kneipenabend stattfinden. Weitere Infos werden wir bei den Veranstaltungen veröffentlichen.

Wir sind immer für Fragen telefonisch und per Mail erreichbar und unterstützen euch gerne.

Hier findet ihr Informationen bei Problemen im Job bezüglich der Corona-Pandemie, die aber auch generell einen guten Überblick eurer Arbeitsrechte darstellen.

Bleibt gesund!

Eure FAU Halle

Durstexpress ist Frustexpress – Solidarität mit unserem Nachbarsyndikat in Leipzig

Durstexpress: Nach dem Klatschen kommt die Kürzung

Pressemitteilung der FAU Leipzig vom 25.10.2020

Im Leipziger Standort des Getränkelieferanten Durstexpress versammelten sich am 15.10.2020 bei Schichtbeginn 17 Teilzeitbeschäftigte vor dem Niederlassungsleiter Patrick G., um gemeinsam aktiv ihre Arbeitskraft anzubieten. Nachdem noch vor wenigen Wochen infolge der Covid-19-Pandemie auch die Durstexpress-Mitarbeiter*Innen zu „Essential Workers“ erklärt und beklatscht wurden, erfolgte prompt eine Kürzung der angebotenen Schichten um bis zu 50 %, wodurch sie seit Oktober nicht einmal die ihnen garantierten Wochenstunden erarbeiten können. Es drohen existenzbedrohende Lohnausfälle. Gleichzeitig wurden Gewerkschaftsvertreter*Innen der FAU vom Standortleiter Patrick G. widerrechtlich des Geländes verwiesen, gewerkschaftliches Informationsmaterial verboten und eingesammelt.

Derzeit wird die Kommissionierung in Leipzig zum Großteil von etwa 50 Teilzeitbeschäftigten verrichtet und umfasst sämtliche anfallende Lagerarbeiten. Das Arbeitsverhältnis ist über unterschiedliche, überwiegend unbefristete Arbeitsverträge geregelt, die zehn, zwanzig, oder dreißig Wochenstunden umfassen. Insbesondere den Beschäftigten mit 30-Wochenstunden-Verträgen droht durch die aktuelle Arbeitszeitverkürzung finanziell der Ruin, da sie teilweise keine weitere Einkunftsquelle haben. Des Weiteren ist zu befürchten, dass die Durstexpress GmbH einen Teil ihrer Lohnarbeiter*Innen so zur Kündigung drängen will, wodurch Personalkosten gespart werden sollen – die sogenannte kalte Kündigung.

Auf Nachfrage der Basisgewerkschaft FAU bei Durstexpress wollte der Niederlassungsleiter Patrick G. von den Problemen nichts gewusst haben. Dabei baten ihn die Beschäftigten in einer E-Mail bereits vor dieser Aktion um (weitere) offene Schichten. Auf Nachfrage wies er jede Verantwortung jedoch von sich und verwies auf die Berliner Zentrale von Durstexpress. Wiederum erklärte G. aber, dass die Beschäftigten im persönlichen Gespräch die Möglichkeit gehabt hätten, die Situation in Individualabsprachen zu klären. Dies habe aber seinen Angaben nach keiner der Beschäftigten versucht – eine glatte Lüge. Mehrere Beschäftigte suchten das Gespräch, wurden aber damit konfrontiert, dass die Änderungen „von Berlin so gewollt seien und sich hier nichts machen ließe“.

Daher gab Sören Winter, Pressesprecher der Freien ArbeiterInnen Union Leipzig (FAU), folgendes Statement ab: ,,Ein Wille zur Lösung des Problems ist nicht erkennbar. Die Anfragen der MitarbeiterInnen an die Vorgesetzten oder die Personalabteilung werden entweder erst sehr spät oder gar nicht beantwortet. Vor Ort verweigerte der Standortleiter Patrick G. eine schriftliche Bestätigung, dass sie ihre Arbeitskraft angeboten hatten und wies sie allesamt ab.“

Das Anbieten der Arbeitskraft ist entscheidend, da sich Durstexpress nicht nur unmoralisch verhält, sondern seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, wenn vereinbarte Stunden nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Falle eines solchen arbeitgeberseitigen Annahmeverzugs, wäre Durstexpress immer noch zur Lohnzahlung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Stunden verpflichtet.

Um die Organisierung der MitarbeiterInnen zu verhindern, geht Durstexpress seit Längerem mit fragwürdigen Methoden vor. So verhinderte der Getränkelieferant in der Berliner Niederlassung 2019 eine Betriebsratswahl durch Entlassung der verantwortlichen Arbeiter*Innen. Der Fall erregte bereits im letzten Jahr Aufsehen durch mediale Berichterstattung.

Offenbar werden nun auch in Leipzig gewerkschaftliche Rechte der Koalitionsfreiheit direkt bekämpft. Diese sichern Gewerkschaften unter Anderem einen Besuch der Betriebe sowie die Information der Beschäftigten und insbesondere der Mitglieder am Arbeitsplatz zu. Niederlassungsleiter Patrick G. berief sich auf sein Hausrecht und verwies Gewerkschaftsvertreter*Innen des Geländes. Gewerkschaftliche Flugblätter wurden verboten und wieder eingesammelt, da sie den Betriebsfrieden stören würden.

Die momentane Situation zwingt uns jetzt zu einem entschiedenen Handeln, das keinen langen Rechtsstreit abwarten kann. Zudem ist es ein Dammbruch, Gewerkschaften den Betriebszugang zu verwehren, der keine Lappalie darstellt und nicht hingenommen werden kann.
,,Es liegt nun nicht nur an den mutigen engagierten KollegInnen im Betrieb und der FAU, gegen dieses Unrecht vorzugehen. Alle sind aufgerufen, sich an anstehenden gewerkschaftlichen Aktionen gegen Durstexpress zu beteiligen, bis Arbeitnehmer*Innen– und Gewerkschaftsrechte geachtet und die Arbeitsplätze unserer KollegInnen gesichert sind. Das Modell #Frustexpress darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer*Innen weiter Schule machen.“ schließt Winter mit Blick auf eine angesetzte Kampagne der FAU.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Winter
Pressesprecher FAU Leipzig

Update: In der Presse wird bereits berichtet:

https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Aerger-beim-Getraenkelieferanten-Durstexpress-in-Leipzig-Schichten-drastisch-gekuerzt

https://kreuzer-leipzig.de/2020/10/27/ausgeliefert/

Kundgebung für bessere Arbeitsbedingungen bei UNO Pizza am 17.10.2020

Unterbezahlung, kein Urlaub, Schikane bei Forderung des Mindeststandards. FAU Halle protestiert gegen miese Arbeitsbedingungen bei Pizzaservice.

An diesem Sonnabend, den 17.10. ab 12.00 Uhr protestiert die FAU Halle vor den Geschäftsräumen von UNO Pizza im Mühlweg. Unmittelbarer Anlass dafür ist die Kündigung eines Kollegen, der sich im Betrieb für seine Rechte stark machte. Aber auch die Arbeitsbedingungen selbst geben Anlass zu Protest.

Es ist bereits der zweite Kündigungsversuch gegen den Kollegen in diesem Jahr. Im März wurde er im Zusammenhang mit seinem Urlaubsantrag gekündigt. Er wehrte die Kündigung ab und setzte seinen Urlaubsanspruch gerichtlich durch. Seitdem wurde er bei der Schichtvergabe benachteiligt. Die FAU fordert nun auch Annahmeverzugslohn für die vorenthaltene Arbeitszeit.

„UNO Pizza versuchte den Mitarbeiter durch Schikanen zur Kündigung zu bewegen. Weil er sich nicht einschüchtern ließ, versuchen sie jetzt einen Kündigungsgrund zu konstruieren.“, so Alfred Metz, Sprecher der FAU Halle.
„Solche Angriffe auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen wollen wir nicht unbeantwortet lassen. Wir fordern von UNO die Rücknahme der Kündigung, die Zahlung der ausstehenden Löhne und die konsequente Einhaltung des Arbeitsrechts bei allen Angestellten!“

Schon 2019 hatte die FAU in einem Konflikt mit UNO Pizza für zwei ehemalige Fahrer ausstehende Löhne gefordert. Letztlich mussten die Löhne gezahlt werden. „Die Verstöße gegen das Arbeitsrecht erscheinen uns systematisch. Die Arbeitsbedingungen müssen sich grundsätzlich verbessern!“, so Alfred Metz.

https://halle.fau.org/2019/08/21/pressemitteilung-fau-halle-2-0-uno-pizza/
https://halle.fau.org/2020/05/20/urlaub-auch-bei-uno-pizza/

Radio Corax führte ein Interview mit dem betroffenen Fahrer und einem weiteren Mitglied der FAU zum aktuellen Fall:
https://radiocorax.de/fau-halle-protestiert-erneut-gegen-arbeitsbedingungen-bei-uno-pizza

Sommer 2019: Kundgebung vor der UNO Pizza Filiale im Mühlweg